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Leuthard Doris · Bundesrat · 2011-12-06

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2011-12-06

Wortprotokoll

Der Bundesrat bittet Sie um die Ablehnung der Motion Ihrer UREK. Es geht ja vor allem um eine Auskunftspflicht, um Transparenz über die Herkunft der Brennstoffe. Der Hintergrund war ja vor allem, dass die Axpo Uran aus Majak in Russland eingeführt hatte und dass sich damit ein paar Probleme gestellt hatten.

Es ist sicher legitim, dass man sich auch im Bereiche der Uranherkunft Fragen stellt und dass man eine gewisse Transparenz über die Herkunft fordert. Das BFE hat deshalb auch eingewilligt, Informationen über Buchhaltungs- und Meldepflichten für Kernmaterialien einzuholen. Aber es hat sich herausgestellt, dass das natürlich sehr oft weit ausserhalb des Einflussbereiches der Politik liegt, weil Unternehmen im Ausland nicht bei all ihren Tätigkeiten Transparenzvorschriften zu genügen haben. Sehr oft kauft man über Zwischenhändler ein, die natürlich nicht genau sagen können: Der Uranbrennstoff, der jetzt in die Schweiz gelangt, kommt von da und dort. Deshalb ist es nicht ganz einfach, eine lückenlose Kette der Herkunft herzustellen, die nachvollziehbar, glaubwürdig und zertifiziert ist. Deshalb legt der Bundesrat grossen Wert darauf, dass allfällige weitere Massnahmen rechtlich verankert sind. Sie müssen umsetzbar sein, und wenn sie umsetzbar sind, tangiert das sehr schnell die Souveränität fremder Staaten.

Erst gestützt auf diese juristischen Abklärungen im internationalen Kontext liesse sich überhaupt feststellen, ob eine Verschärfung der heutigen Rechtsgrundlagen, die über eine nicht überprüfbare Selbstdeklaration der Kernkraftwerkbetreiber hinausginge, sinnvoll und möglich wäre. Wenn Sie aber die Motion annehmen, dann verpflichten Sie uns bereits verbindlich, einen Gesetzesvorschlag zu unterbreiten, egal was diese Abklärungen ergeben. Das möchte der Bundesrat nicht, denn eine seriöse Gesetzgebung bedingt zuerst eine Analyse. Diese Analyse hätte man mit einem Postulat erreichen können, nämlich damit, dass man seriös abklärt, und zwar rechtlich und faktisch: Besteht Handlungsbedarf? Kann man mehr als eine Selbstdeklaration überhaupt umsetzen? Erst dann sollten allfällige gesetzgeberische Handlungen folgen. Und hier geht Ihre UREK unseres Erachtens zu weit.

Es kommt hinzu, dass die Axpo am 12. November 2011 in einer Medienmitteilung deklariert hat, dass sie auf Uran aus Majak verzichtet, bis die Betreiber der Uranverarbeitungsanlage in Majak selber die notwendige Transparenz herstellen. Somit ist der Kern der Besorgnis eigentlich weggefallen.

Deshalb bitte ich Sie, die Motion abzulehnen.

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