Vischer Daniel · Nationalrat · 2011-12-06
Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2011-12-06
Wortprotokoll
Es wurden drei Hauptargumente vorgebracht. Im Zentrum stand das Demokratieargument, das Argument, mit dieser Vorlage würde gewissermassen die Referendumsdemokratie unterlaufen. Dazu ist Folgendes zu sagen: Wir kennen dieses System ja bereits im Verhältnis Verfassungsgerichtsbarkeit/kantonale Referendumsdemokratie. Sie stimmen als Bürgerinnen und Bürger der Kantone in der Regel viermal im Jahr über Dutzende von Gesetzen ab oder genehmigen sie, ohne dass ein Referendum ergriffen wird. Wenn Sie die Entscheidsammlung des Bundesgerichtes anschauen, sehen Sie, dass in sehr vielen Fällen das Bundesgericht aufgrund einer Verfassungsverletzung in die Souveränität der Kantonsbürgerinnen und Kantonsbürger eingreifen musste. Nach Ihrer Logik hätten Sie ja schon lange die Überprüfung kantonaler Gesetze durch das Bundesgericht abschaffen müssen.
Nun wird demgegenüber vorgebracht, es sei eben etwas anderes, es gelte gewissermassen die Kompetenzkompetenz [PAGE 1927] des Bundes. Das ist richtig, nur: Warum galt die bisherige Regelung? Sie galt deswegen, weil der Gesetzgeber von 1874 in der damals neuen Verfassung davon ausging, dass immer noch weite Bereiche der legislatorischen Kompetenz bei den Kantonen liegen würden. Wichtige Bereiche, wie zum Beispiel die Prozessordnungen, waren kantonal geregelt. In den letzten Jahrzehnten hat eine Verlagerung der Kompetenz zum Bund stattgefunden; Höhepunkt in den letzten fünf Jahren: der Erlass eidgenössischer Straf- und Zivilprozessordnungen. Gerade weil diese Konzentration stattfindet, ist es wichtig, dass der Verfassunggeber geschützt wird und im Einzelanwendungsfall die Verfassung Vorrang hat, auch bezüglich dieser Gesetze, die in die heiklen Bereiche der persönlichen Freiheit oder der Verfahrensrechte eingreifen.
Sie monieren, wir wollten gewissermassen Bürokraten anstelle des Volkes setzen. Aber heute überprüft das Bundesgericht Bundesgesetze bezüglich Völkerrechts- und EMRK-Konformität. Sind Sie denn nicht der Meinung, unsere Bundesverfassung verdiene eine gleichwertige Behandlung wie die Erlasse des Völkerrechts? Sie minimieren die Bedeutung unserer eigenen Bundesverfassung gegenüber dem von Ihnen so verpönten internationalen Recht. Diese Vorlage garantiert, dass unsere Verfassung, gewissermassen das Gehäuse unseres Staates, in allen Bereichen der Gesetzgebung Vorrang findet, mithin auch unser eigenes Grundrechtsverständnis gegenüber dem des internationalen Rechts. Ich ersuche Sie wärmstens, sich noch einmal zu überlegen, ob Sie nicht einem eigenen Trugschluss unterliegen. Sie verpönen das Völkerrecht, und mit der gleichen Argumentation schwächen Sie weiterhin die Bedeutung unserer schweizerischen Verfassung.
Sie sagen sodann, das diffuse System sei kompliziert. Kompliziert wäre aber, wenn wir zum konzentrierten System übergegangen wären. Dann wäre nämlich Ihr Einwand gewesen, wir müssten gewissermassen auf der Ebene des Bundesgerichtes ein neues Supergericht schaffen, das speziell für die Verfassungsgerichtsbarkeit zuständig sei. Das wäre noch viel mehr in den Sog Ihrer Argumentation bezüglich des Richterstaates gelangt. Das diffuse System ist ja ein einfaches System: Es erlaubt dem Bürger, in einem klaren Instanzenzug von unten nach oben das Nötige vorzubringen, und verkompliziert nicht gewissermassen das System, indem zweistufige Verfahren angegangen werden müssen.
Zuletzt noch dies: Wir wollen eben gerade kein Recht nach ausländischem Vorbild. Es geht nur um die konkrete Normenkontrolle, um den Schutz Ihrer Bürgerinnen und Bürger, die ja nicht so selten finden, die Verfassung verdiene ein bisschen mehr Schutz.
Ergreifen Sie die Chance, und stimmen Sie dieser Vorlage zu!