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Joder Rudolf · Nationalrat · 2011-12-06

Joder Rudolf · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-12-06

Wortprotokoll

Es geht um die Frage, ob wir für Bundesgesetze die Verfassungsgerichtsbarkeit einführen wollen oder nicht. Ich bitte Sie, das nicht zu tun und auf das Geschäft nicht einzutreten. Die Vorlage kommt harmlos daher, ist es aber überhaupt nicht. Die Annahme dieser Vorlage hätte zur Folge, dass jede sogenannt rechtsanwendende Behörde auf allen Stufen - auf Stufe Gemeinde, auf Stufe Kanton, auf Stufe Bund - jederzeit im Einzelfall entscheiden könnte, es sei ein Bundesgesetz nicht anzuwenden, weil dieses der Bundesverfassung widerspreche. Das bedeutet konkret, dass ein Bundesgesetz, das zum Beispiel in einer Referendumsabstimmung vom Volk angenommen worden ist, durch irgendwelche Verwaltungsbehörden oder Gerichtsbehörden ausser Kraft gesetzt werden kann. Damit werden Justiz und Verwaltung über das Volk gestellt, die Volksrechte werden beschränkt, und die direkte Demokratie wird abgewertet.

Dies alles widerspricht klar dem politischen System der Schweiz. Dieses ist nach dem Prinzip der Gewaltentrennung organisiert, und das Prinzip der Gewaltentrennung unterscheidet klar zwischen Gesetzgebung und Rechtsanwendung. Mit der Einführung der Verfassungsgerichtsbarkeit für Bundesgesetze würde das Parlament als Gesetzgeber der Kontrolle durch Justiz und Verwaltung unterstellt. Es kann nicht sein, dass der politisch breitabgestützte Wille von uns als Parlament, als Volksvertretung und als Gesetzgeber weniger zählt als die Meinung einiger Richter oder einiger Verwaltungsbeamter.

Dagegen wehren wir uns mit aller Entschiedenheit. Wir wehren uns dagegen, dass jede sogenannt rechtsanwendende Behörde auf allen Stufen - Gemeinde, Kanton, Bund - beginnt, Verfassungsrichter zu spielen. Die Verfahren würden dadurch noch länger, noch komplizierter, noch teurer. Die Belastung der Gerichte nähme zu. Vor allem wären der Rechtszersplitterung Tür und Tor geöffnet, weil dann jede dieser sogenannt rechtsanwendenden Behörden begänne, eine eigene Praxis zu entwickeln. Das kann nicht sein. Hinzu kommt, dass die Rechtsunsicherheit, wie und ob überhaupt Bundesgesetze anzuwenden sind, in allen Bereichen massiv zunehmen würde.

Unser heutiges, aktuelles Rechtssystem funktioniert gut. Die Einführung der Verfassungsgerichtsbarkeit für Bundesgesetze entspricht kaum einem echten Bedürfnis. Es kommt hinzu, dass diese Vorlage in der obligatorischen Abstimmung mit Volks- und Ständemehr kaum eine Chance haben wird, denn der Souverän will sich seine bestehenden Rechte eher nicht beschränken lassen.

Die heute bestehende Verfassungsgerichtsbarkeit für Erlasse der Kantone, für Verordnungen des Bundes, für die Grundrechte, welche auf die Europäische Menschenrechtskonvention abgestützt sind, ist absolut genügend.

Ich bitte Sie aus demokratiepolitischen Gründen, nicht auf diese Vorlage einzutreten.