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Markwalder Christa · Nationalrat · 2011-12-07

Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2011-12-07

Wortprotokoll

Schliesslich verbleibt uns mit Artikel 963b zu den anerkannten Standards zur Rechnungslegung in der Konzernrechnung noch die letzte Differenz zum Ständerat.

Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hält an ihrer Version fest, wonach ein Konzernabschluss nach einem anerkannten Standard nur für Unternehmen einer bestimmten Grösse Pflicht ist oder wenn das Gesetz dies verlangt oder wenn bei Publikumsgesellschaften die Börse dies vorschreibt. Diese Bestimmung wurde auch vom Ständerat übernommen, sodass für mittelständische Unternehmungen der Status quo gilt und sie nicht mit neuen Kosten und neuer Bürokratie belastet werden.

Hingegen hat der Ständerat mit Absatz 3 einen Minderheitenschutz eingebaut, indem er den Gesellschaftern, die mindestens 20 Prozent des Grundkapitals vertreten, das Recht einräumt, eine Konzernrechnung nach anerkanntem Standard zu verlangen. Dasselbe Recht hätten gemäss Ständerat auch 10 Prozent der Genossenschafter, 20 Prozent der Vereinsmitglieder - die Minderheit verlangt hier 10 Prozent - oder die Stiftungsaufsicht sowie Gesellschafter oder Vereinsmitglieder, die einer persönlichen Haftung oder einer Nachschusspflicht unterliegen.

Die Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen ist jedoch der Meinung, dass dieser Kompromissantrag nicht notwendig ist, sondern dass der Status quo für mittelständische Unternehmen gewahrt werden soll.

Ich bitte Sie, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.