Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2011-12-07
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2011-12-07
Wortprotokoll
Ich kann die Ausführungen von Frau Nationalrätin Leutenegger Oberholzer zu Artikel 962a Absatz 3 bestätigen.
Ich komme zu Artikel 962a Absatz 5: Der Ständerat will ja dem Bundesrat die ausschliessliche Kompetenz zur Anerkennung der Standards erteilen. Ihre Kommission hat die Differenz zum Ständerat aufrechterhalten: Die Börse soll für die bei ihr kotierten Gesellschaften die Standards selber anerkennen können.
Ich bitte Sie, sich aus folgenden Gründen dem Ständerat anzuschliessen: Die Schweizer Börse ist keine staatliche Einrichtung, sondern eine privatrechtliche Aktiengesellschaft, deren grösste Aktionärinnen die zwei Grossbanken sind, und weitere wichtige Aktionäre kommen ebenfalls aus dem Bankenbereich. Aus rechtsstaatlichen Gründen ist es richtig, dass nicht die Schweizer Börse als Selbstregulierungsorgan, sondern der Bundesrat als demokratisch legitimiertes Exekutivorgan des Bundes die zulässigen Standards bestimmt. Das Gebiet der Rechnungslegung ist ja nicht eine rein börseninterne Angelegenheit. Zudem besteht die Gefahr, dass die Börse bei der Festlegung der Standards auch eigene Interessen verfolgt. Der Bundesrat wird in der Lage sein, schnell genug auf zukünftige Entwicklungen im Bereich der anerkannten Standards für die Rechnungslegung zu reagieren. Es ist davon auszugehen - das ist kein Geheimnis -, dass insbesondere die drei für die Schweizer Börse wichtigsten Standards, Swiss GAAP FER, IFRS und US GAAP, als anerkannte Standards bezeichnet werden. Zudem wird die Verordnung des Bundesrates nicht einfach im luftleeren Raum entstehen, sondern in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und privaten Organisationen, wie wir das immer tun. Das heisst, dass auch ausreichendes Know-how sichergestellt ist.
Ich bitte Sie, sich in dieser Frage dem Ständerat anzuschliessen, das heisst, für jene Lösung zu stimmen, die für Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit Gewähr bietet. Der Bundesrat unterstützt also die Minderheit.