Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2011-12-07
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-12-07
Wortprotokoll
Am 26. Februar 2008 haben Herr Minder und seine Mitinitiantinnen und Mitinitianten die Volksinitiative "gegen die Abzockerei" eingereicht. Drei Jahre später hat das Volk noch immer nicht darüber abstimmen können. Statt dass die Initiative endlich zur Abstimmung gebracht wird, basteln wir noch immer an einem Gegenvorschlag herum. Es ist inzwischen etwa die dritte Fassung. Diese Taktiererei hatte nur einen Zweck, nämlich eine Volksabstimmung vor den Wahlen zu verhindern. Angst vor dieser Abstimmung hatte vor allem auch die SVP.
Inzwischen haben sich die Chancen für die Annahme der Initiative massiv verbessert, denn die Abzockerei in der Schweiz geht weiter. Die Schweiz wird unsozialer. Wir haben eine Lohnschere, die sich immer mehr öffnet: Abertausende können auch bei Vollzeitbeschäftigung von ihrem Lohn nicht leben, und gleichzeitig gibt es immer mehr Lohnmillionäre. In der Zwischenzeit haben über dreitausend Leute in der Schweiz einen Lohn von einer Million Franken und mehr. Einige Beispiele dazu: Daniel Vasella kassierte 2010 25 Millionen Franken, Brady Dougan von der CS - das ist im Übrigen auch eine Bank mit Staatsgarantie - immer noch 12,8 Millionen Franken, und das höchste Gehalt bei der UBS, einer weiteren Bank mit Staatsgarantie, bezog Carsten Kengeter, Chef der Investmentbanker; er bezog 9,3 Millionen Franken. Er war zugleich Chef des Investmentbankers, der über 2 Milliarden Franken verzockte. Das zeigt eines: Die hohen Löhne haben nichts mit Leistung zu tun. Dies wiederum zeigt: Das ist die reale wirtschaftliche Lage und der soziale Hintergrund dieser Debatte. Die Selbstregulierung greift nicht, es braucht ganz klar gesetzliche Massnahmen.
Der Bundesrat hat das eingesehen und hat auch klar gesehen, dass es, wenn wir einen Gegenvorschlag zur Initiative machen, ein Gegenvorschlag sein muss, der Nägel mit Köpfen macht, ein Gegenvorschlag, der greift. Es muss ein Gegenvorschlag sein, mit dem nicht das Ziel verfolgt wird, dass die Initiative zurückgezogen wird, denn das ist die Sache von Herrn Minder und seinen Initiantinnen und Initianten. Vielmehr muss der Gegenvorschlag ein Instrumentarium beinhalten, das die zu hohen Vergütungen ganz klar in die Schranken weist.
Was aber sind hohe Vergütungen? Hohe Vergütungen sind nach dem Vorschlag des Bundesrates und dem Beschluss des Ständerates Gehälter und Bezüge von über 3 Millionen Franken im Jahr. Über 3 Millionen Franken im Jahr, das ist rund sechsmal so viel wie ein Bundesratsgehalt, das ist mehr als vierzigmal das Medianeinkommen in der Schweiz. Das Medianeinkommen in der Schweiz beträgt 70 000 [PAGE 1951] Franken im Jahr. Dass es hier Schranken braucht, scheint mir klar.
Die griffigen Beschlüsse des Ständerates umfassen Folgendes: Erstens sollen hohe Vergütungen über 3 Millionen Franken der Boni-Steuer unterliegen, das heisst, sie können nicht mehr als geschäftsmässig begründeter Aufwand von den Steuern abgezogen werden. Zum Zweiten gibt es klare gesetzliche Schranken, das heisst, Unternehmungen, die Verlust machen oder keine Dividenden auszahlen, dürfen keine so hohen Vergütungen ausrichten; das wäre dann z. B. bei der UBS der Fall gewesen. Das sind wirksame Massnahmen gegen die Abzockerei. Ich bin auch überzeugt, dass das eine wirkliche Alternative zur Initiative von Thomas Minder ist. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben damit eine echte Wahlmöglichkeit.
Ich bitte Sie, der Minderheit und damit den ständerätlichen Beschlüssen zu den hohen Vergütungen zu folgen und damit auch zur Boni-Steuer auf Vergütungen von mehr als 3 Millionen Franken und zu den aktienrechtlichen Begrenzungen gegen die Abzockerei Ja zu sagen.