Markwalder Christa · Nationalrat · 2011-12-07
Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2011-12-07
Wortprotokoll
Obwohl wir nun die Differenzbereinigung bei der Vorlage 1 durchgeführt haben, möchte ich diese Eintretensdebatte zum Anlass nehmen, um noch einmal auf die längere Vorgeschichte dieses Geschäftes zurückzublicken.
Die Volksinitiative "gegen die Abzockerei" unseres neuen Ratskollegen Thomas Minder listet 24 detaillierte Forderungen auf, inwiefern überhöhte Bezüge von Verwaltungsrat und Management von börsenkotierten Firmen durch eine Stärkung der Rechte der Aktionärinnen und Aktionäre limitiert werden können.
Konsens dürfte darüber herrschen, dass es in der Schweiz nicht goutiert wird, wenn sich Verwaltungsrat oder Geschäftsleitung in ungebührlicher Weise auf Kosten der Eigentümer, also der Aktionärinnen und Aktionäre eines Unternehmens, bereichern. Eine neuere Studie von Professor Göx von der Universität Freiburg hat jedoch auch aufgezeigt, dass kotierte und international tätige Unternehmen in der Schweiz trotz oder wegen der hohen Saläre ihren Eigentümern und Investoren mehr nützen als schaden. Kurzum: [PAGE 1950] Gutgeführte Unternehmungen erwirtschaften in der Regel einen Gewinn, der auch den Aktionärinnen und Aktionären zugutekommt.
Konsens dürfte auch darüber herrschen, dass der Unternehmensstandort Schweiz nicht als Ganzes geschwächt werden darf. Dass dies bei einer Annahme der Minder-Initiative der Fall wäre, geben auch der Gewerkschaftsbund und sein Chefökonom öffentlich zu bedenken. Das flexible Aktienrecht ist ein Standortvorteil der Schweiz, der nicht leichtfertig aufgegeben werden darf.
Aus diesem Grund ist im Nationalrat ein direkter Gegenentwurf auf Verfassungsstufe ausgearbeitet worden; diesen haben wir in der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates vorderhand sistiert. Der Ständerat hat mittels einer parlamentarischen Initiative einen Gesetzentwurf entwickelt, der zahlreiche Forderungen der Minder-Initiative aufnimmt und dessen Vorlage 1 wir soeben beraten haben. Vergleichen Sie diesen Gesetzentwurf - ich spreche noch von der Vorlage 1 - mit den 24 Forderungen der Minder-Initiative, stellen Sie fest, dass 17 Forderungen der Minder-Initiative entsprochen wurde, teilweise mit einer gewissen Flexibilität, das heisst mit Ausnahmemöglichkeiten, die in den Statuten für den Fall vorgesehen werden, dass diese für die Erhaltung eines attraktiven Unternehmensstandorts Schweiz essenziell sind. Überdies sind drei weitere Forderungen nach einer Regulierung als neue Offenlegungsvorschriften aufgenommen worden. Statistisch gesehen wurden also zwischen 80 und 90 Prozent der Forderungen der Minder-Initiative in den indirekten Gegenvorschlag aufgenommen.
Mit diesem griffigen Gegenentwurf soll den Forderungen der Initiative Rechnung getragen werden, ohne dass der Unternehmensstandort Schweiz nachhaltig geschwächt wird. Angesichts der ökonomischen Schwierigkeiten unserer wichtigsten Handelspartner sollte es dem ganzen Parlament ein Anliegen sein, den Unternehmen in der Schweiz gute rechtliche Rahmenbedingungen zu bieten und sie nicht in ein regulatorisches Korsett zu zwängen, das uns am Ende Arbeitsplatzverluste und weniger Steuereinnahmen beschert. Aufgrund einer parlamentarischen Initiative der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates vom 22. Juni 2010 mit dem Titel "Aktienrechtliche und steuerrechtliche Behandlung sehr hoher Vergütungen" (10.460) hat sich der Ständerat zudem entschlossen, Vergütungen von mehr als 3 Millionen Franken pro Jahr wie Tantiemen zu behandeln, was entsprechende fiskalische Konsequenzen mit sich bringt und faktisch zu neuen Unternehmenssteuern führt. Neue Unternehmenssteuern in Form von Boni-Steuern sind vom Initianten jedoch in verschiedenen öffentlichen Stellungnahmen abgelehnt worden, weshalb sie in den Augen der Mehrheit der Kommission untauglich sind für einen Gegenvorschlag, der darauf abzielt, dass die Initiative zurückgezogen wird.
Eine Minderheit des Ständerates hat dies erkannt und mit dem sogenannten Alternativmodell keine fiskalischen Konsequenzen, dafür neue aktienrechtliche Bestimmungen für sehr hohe Vergütungen gefordert. Der Bundesrat hat das Tantiemenmodell und das Alternativmodell zum sogenannten Kombinationsmodell zusammengefügt, das sowohl aktienrechtliche Verschärfungen als auch steuerliche Folgen für sehr hohe Vergütungen enthält. Dies ist der zusätzliche Inhalt der Vorlage 2 im Vergleich zur Vorlage 1, die wir eben beraten haben.
Eine knappe Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates lehnt die Vorlage 2 mit einer integrierten Boni-Steuer ab, da diese faktisch zu neuen Unternehmenssteuern führen würde und dem Ziel des Gegenvorschlages nicht entspricht.
Ich bitte Sie daher im Namen der Mehrheit der Kommission, auf die Vorlage 2 nicht einzutreten.