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von Graffenried Alec · Nationalrat · 2011-12-07

von Graffenried Alec · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2011-12-07

Wortprotokoll

Wir behandeln hier ja den Gegenvorschlag zur Abzocker-Initiative. Die Initiative wird nicht zurückgezogen werden, sie wird zur Abstimmung kommen. Wir wollen den Stimmberechtigten deshalb einen Gegenvorschlag vorlegen können, der noch den einen oder anderen Zahn hat.

Ein zentrales Element der Initiative ist die Festlegung der Gehälter durch die Generalversammlung. Hier ist nun ganz klar einzuräumen, dass die von der Minderheit beantragte Bestimmung, die auch in der Initiative enthalten ist, systemwidrig ist: Man hat eine Generalversammlung, die den Verwaltungsrat führt, und man hat einen Verwaltungsrat, der die Geschäftsleitung führt. Von daher sollten Gehälter, wenn sie die Geschäftsleitung betreffen, eigentlich nicht direkt durch die Generalversammlung beschlossen werden. Das ist in der Initiative aber vorgesehen, und es ist ein zentraler Punkt der Initiative. Wenn wir mit einem Gegenvorschlag auch nur eine minimale Chance haben wollen und die eine oder andere Unwägbarkeit, die in der Initiative auch noch enthalten ist, abwenden wollen, stellt sich deshalb ernsthaft die Frage, ob wir die Vorlage nicht so ausgestalten sollten, dass sie als Gegenvorschlag tauglich ist. Deshalb beantragt die Minderheit, dass die Generalversammlung auch die Gehälter der Geschäftsleitung festlegt. Wie gesagt, das ist zwar systemwidrig, aber es ist eine Konzession an die Initiative, eine [PAGE 1946] Bestimmung, die beantragt wird, damit der Gegenvorschlag eine Chance hat. Nur mit dem Antrag der Minderheit wird die Vorlage zu einem valablen Gegenvorschlag.

Nun haben wir einen neuen Antrag Bäumle, der ein Opting-out vorsieht. Der Antrag ist grundsätzlich interessant, kommt aber leider etwas spät. Das ändert zwar nichts daran, dass er interessant ist, aber im Lichte der vorherigen Ausführungen frage ich mich, ob dieser Antrag tauglich ist, ob er tatsächlich gegen die Initiative in die Waagschale geworfen werden und diesen Gegenvorschlag so aufwerten und ausrüsten kann, dass man von ihm sagen kann, er sei eine wirkliche Alternative zur Initiative. Wir werden den Antrag Bäumle deshalb ablehnen.