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Markwalder Christa · Nationalrat · 2011-12-07

Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2011-12-07

Wortprotokoll

Verschiedene Vorredner und auch die Bundesrätin haben ausgeführt, wie eine gute Corporate Governance gemäss herrschender Lehre aussieht. Die Generalversammlung wählt den Verwaltungsrat und ist auch für ihn zuständig. Es gibt die unübertragbare und unentziehbare Aufgabe des Verwaltungsrates, die Vergütungen der Geschäftsleitung festzulegen.

Nun hat die Minder-Initiative die Corporate Governance in diesem Punkt durchbrochen, indem sie eine zwingende und verbindliche Abstimmung der Generalversammlung über die Vergütungen der Geschäftsleitung fordert. Der Ständerat hat beschlossen, dass dies grundsätzlich der Fall sein soll, dass aber den Aktionärinnen und Aktionären die Freiheit belassen werden soll, in ihren Statuten eine andere Regelung zu treffen. Wir dürfen nicht vergessen, dass es bei der Stärkung der Aktionärsrechte auch darum geht, nicht eine rigorose Bevormundung der Aktionärinnen und Aktionäre auf Gesetzesstufe vorzunehmen. Die Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates ist dieser Lösung gefolgt.

Heute liegt uns nun ein Einzelantrag Bäumle vor, der in der Kommission nicht besprochen wurde. Er stellt einen Kompromiss zwischen der Lösung gemäss Kommissionsmehrheit und der Variante der verbindlichen Abstimmung gemäss Kommissionsminderheit dar, indem er vorsieht, dass in der Generalversammlung zwingend über die Geschäftsleitungsvergütungen abgestimmt werden muss, dass aber die Aktionärinnen und Aktionäre weiterhin die Freiheit haben, in ihren Statuten festzulegen, ob diese Abstimmung konsultativ sein soll oder verbindliche Wirkung hat.

Wir haben in den letzten Jahren einen internationalen Trend beobachtet, wonach börsenkotierte Unternehmungen immer öfter ihre Generalversammlungen in Form von Konsultativabstimmungen über Vergütungsberichte abstimmen lassen und damit auch den Puls fühlen können, wieweit das Aktionariat mit der Performance, aber eben auch mit der ausgerichteten Vergütung zufrieden ist. Konsultativabstimmungen haben gegenüber bindenden Abstimmungen auch den Vorteil, dass sie eher den Puls fühlen und politische Signale aussenden und deshalb vielleicht auch eine ehrlichere Meinungsäusserung seitens der Aktionäre sind, weil diese keine rechtlichen Risiken eingehen.

Im Namen der Kommissionsmehrheit - es waren 11 zu 7 Stimmen - bitte ich Sie, dem Ständerat zu folgen.