Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2011-12-08
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2011-12-08
Wortprotokoll
Ich möchte Sie auch bitten, die Minderheitsanträge abzulehnen. Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass ein grosser Teil der Beiträge an internationale Organisationen Pflichtbeiträge sind. Diese sind über Beitragsschlüssel festgelegt, die entsprechend der wirtschaftlichen Situation eines Landes festgelegt werden; entsprechend haben wir uns hier zu beteiligen.
Die beantragte Kürzung um 100 Millionen Franken würde zulasten der sogenannten Freiwilligenbeiträge erfolgen, die in einen Beitragstopf mit etwas über 400 Millionen Franken zur Unterstützung von Zusatzprogrammen gehen. Ein wesentlicher Teil ist die Projektarbeit von internationalen Organisationen. In diesem Bereich müssten wir die Mittel also kürzen. Das wäre nicht zielführend.
Warum haben wir im Vergleich zum Vorjahr überhaupt eine Aufstockung? Es sind zwei Gründe: Der eine Grund ist der, dass wir einen einmaligen Beitrag an die Renovation des Uno-Gebäudes leisten; es handelt sich um eine längst fällige Renovation. Im Übrigen ist es in unserem Interesse, dass die Uno weiterhin in Genf einen Sitz hat. Der zweite Grund ist auf einen Beschluss des Parlamentes zurückzuführen. Sie haben sich ja entschieden, bei der öffentlichen Entwicklungshilfe ab dem Jahr 2015 einen Anteil von 0,5 Prozent des BNE zu erreichen. Mit diesen zusätzlichen Mitteln sind wir auf dem Weg dahin; über die Hälfte der Freiwilligenbeiträge an internationale Organisationen fliesst in die Entwicklungshilfe. Wenn Sie hier eine Kürzung vornehmen, widersprechen Sie dem Beschluss, den Sie gefasst haben, auf das Ziel von 0,5 Prozent hinzuarbeiten.
Zum Minderheitsantrag II (Füglistaller): Die Kreditsperre von 5 Prozent entspricht ungefähr 90,6 Millionen Franken. Dieser Minderheitsantrag ist im Übrigen, mit Ausnahme der Differenz beim Betrag, eine Analogie zum Antrag der Minderheit I (Zuppiger). Ich möchte Sie also bitten, beide abzulehnen.