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Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · 2011-12-12

Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-12-12

Wortprotokoll

Von ausserparlamentarischen Kommissionen des Bundes erwartet die Bevölkerung, dass sie bei der Beurteilung von gesellschaftspolitischen Fragen ein gesamtheitliches, objektives Denken und Handeln in ihre Entscheide einfliessen lassen. Doch die Zusammensetzung solcher Kommissionen, die gemäss Artikel 57a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG) den Bundesrat und die Verwaltung zu beraten haben, verhindert Objektivität im Sinne der Vertretung verschiedener Meinungen. Als Beispiel sei hier die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus erwähnt.

Daher ist es von grosser Bedeutung, dass solche Kommissionen parteipolitisch repräsentativ zusammengesetzt sind. Es ist zu vermeiden, dass die Öffentlichkeit mit Unverständnis auf Verlautbarungen solcher Kommissionen reagiert, nur weil diese nicht ausgewogen zusammengesetzt sind. Die Glaubwürdigkeit von ausserparlamentarischen Kommissionen in der Öffentlichkeit muss wieder erhöht werden.

Darum bitte ich Sie, die starke Minderheit zu unterstützen.