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Wasserfallen Christian · Nationalrat · 2011-12-12

Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2011-12-12

Wortprotokoll

Es geht in erster Linie darum, wie Sie sich positionieren wollen: Ja zur Initiative und Ja zum Gegenvorschlag oder Nein zur Initiative und Ja zum Gegenvorschlag? Die Kommissionsmehrheit, welche die FDP/die Liberalen unterstützt, empfiehlt Ihnen, Volk und Ständen zu empfehlen, die Initiative abzulehnen und den Gegenvorschlag anzunehmen. Dabei empfiehlt die FDP/die Liberalen insbesondere die Version der Minderheit I oder der Minderheit II.

Warum? Die Vorrednerin hat gesagt, im Sport habe man eine Mindestanzahl von Lektionen auf Bundesebene verordnet und diese im Stundenplan verankert, jetzt müsse man dasselbe in der Musik machen. Die FDP/die Liberalen und ich sind der Meinung, dass diese Spirale endlich durchbrochen werden muss. Es ist nicht legitim, dass der Bund - wie im Text gefordert - auf Verfassungsstufe den Musikunterricht in den Grundschulen einseitig bestimmen kann. Der Initiativtext der Volksinitiative "Jugend und Musik" besagt, dass ausschliesslich der Bund die Grundsätze festlegt, ohne die Kantone zu befragen. Dieser Paradigmenwechsel, den wir mit der Initiative "Jugend und Musik" vornehmen würden, ist so sicher nicht legitim.

Wir haben in der Kommission versucht, einen Gegenvorschlag zu zimmern, um die Situation entschärfen zu können. Deshalb ist auch der Antrag der Kommissionsmehrheit entstanden. Er fordert, dass die Kantone immerhin im Bereich der Grundschule noch ein Mitspracherecht geniessen und anbringen können, was sie überhaupt in den Grundschulunterricht einbauen wollen. Es geht ja letztlich darum, dass man in der Verfassung eine klare Forderung festlegt, die in den Kantonen umgesetzt werden muss, da der Bund nicht dafür verantwortlich ist. Also müsste man zumindest die Kantone mit einbeziehen.

Die Initiative hat einen zweiten Pferdefuss, und darum sind die beiden Minderheitsanträge entstanden. Gemäss unserer Fraktion ist es nach wie vor nicht legitim, dass man auf Bundesebene, auf Verfassungsstufe in den Musikunterricht eingreift. Man kann ja allgemeine Grundsätze festlegen, das ist überhaupt kein Problem. Lesen Sie den Minderheitsantrag II (Markwalder), lesen Sie meinen Minderheitsantrag I: Es geht um allgemeine Grundsätze. Übrigens, der erste Absatz - "Bund und Kantone fördern die musikalische Bildung, insbesondere von Kindern und Jugendlichen" - ist eins zu eins aus der Volksinitiative übernommen worden. Es geht aber unserer Meinung nach nicht an, dass wir dann wieder in den Musikunterricht eingreifen und das explizit in einem Artikel der Bundesverfassung festschreiben.

Wenn Sie auch hier die kantonalen Hoheiten respektieren und in der Bildungspolitik nicht ständig von Bundesebene her bei den Kantonen eingreifen wollen, was ich Ihnen ans Herz lege, dann nehmen Sie den Antrag der Minderheit II oder jenen meiner Minderheit I an. Dann haben wir einen reinen Tisch. Sie vergeben sich überhaupt nichts. Es werden in Zusammenarbeit mit den Kantonen Grundsätze definiert; das ist ja das oberste Ziel der Volksinitiative. Es kann nicht so weit gehen, dass wir bei jedem bildungspolitischen Thema an diesem Pult darüber diskutieren, was in den Grundschulen gemacht werden soll. Der Lehrplan ist nicht unsere Hausaufgabe, die wir zu erledigen haben.

In dem Sinne beantragen wir Ihnen, die Initiative abzulehnen und den Gegenvorschlag gemäss der Minderheit I (Wasserfallen) oder der Minderheit II (Markwalder) anzunehmen.