Riklin Kathy · Nationalrat · 2011-12-12
Riklin Kathy · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP-EVP · 2011-12-12
Wortprotokoll
Wir behandeln die Motion "Filmgesetz. Entscheide über Finanzhilfen und andere Formen der Unterstützung". Ihre WBK hat im Rahmen der Kulturbotschaft "Förderung der Kultur 2012-2015" am 18. August 2011 auch über die Filmförderung diskutiert; unter anderem wurde die Vergabe der Filmfördermittel thematisiert. Der Vierjahreskredit für die Filmförderung wurde im Rat übrigens um 10 Millionen Franken auf 158 Millionen Franken erhöht. Wir fordern mit unserer Motion, dass die Experten nicht gleichzeitig Mittel für eigene Filmförderung beantragen dürfen - an und für sich eine logische und sinnvolle Forderung.
Die Filmförderung basiert grundsätzlich auf zwei Instrumenten: einerseits auf der selektiven Filmförderung und andererseits auf der erfolgsabhängigen Filmförderung "Succès Cinéma". In der selektiven Filmförderung wird die Finanzhilfe aufgrund qualitativer Kriterien wie künstlerische Qualität des Projekts, kreative Eigenständigkeit und professionelle Durchführung zugesprochen. Ihre WBK ist der Meinung, dass die Mittel transparent und unabhängig von Interessenvertretungen vergeben werden sollen. Als Vorbild muss die Mittelverteilung z. B. beim Schweizerischen Nationalfonds oder bei anderen wichtigen Stiftungen gelten. Es handelt sich um beträchtliche Fördermittel, insgesamt um 10 Millionen Franken für Spielfilme und 3 Millionen Franken für Dokumentarfilme jährlich. Die Bundesfinanzhilfe beträgt bei Spielfilmen bis zu 1 Million Franken, ausnahmsweise sogar bis zu 1,5 Millionen.
Die WBK bezweifelt, dass eine Kommission, welche nach dem Rotationssystem arbeitet, deren Mitglieder aber eigene Projekte eingeben können und wollen, die notwendige Distanz und Objektivität hat, auch wenn die Mitglieder bei eigenen Projekteingaben in den Ausstand treten. Die aus einem aufwendigen Fazilitationsprozess vom EDI unter der Leitung von Marc Wehrlin hervorgegangene Lösung erfordert anscheinend 44 Experten. Das von der WBK vertretene Modell würde viel einfacher und mit viel weniger Experten funktionieren. Dies würde die Kohärenz der Entscheide und die dringend notwendige Unabhängigkeit der Geldempfänger von den Geldgebern ermöglichen.
Die WBK-NR hat am 8. September 2011 über diese Motion nur kurz diskutiert. Das Bundesamt für Kultur konnte uns keine relevanten Gegenargumente darlegen. Es informierte uns leider auch nicht über die in langwierigen Sitzungen ausgehandelte Lösung mit den Filmproduzenten. Die Antwort zur Motion erfolgte später, und wir konnten sie nicht in der Kommission diskutieren. Die Kommission hat diese Motion mit 14 zu 1 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen.
Inzwischen ist ein grosses Lobbying losgegangen. Es ist an Ihnen zu entscheiden. Sinnvoll wäre es, wenn man in der Kommission noch einmal über das Thema diskutieren würde. Diese Möglichkeit besteht aber nur, wenn beide Kommissionsberichterstatterinnen einverstanden wären.
In dem Sinne bitte ich Sie, darüber abzustimmen. Falls die Motion angenommen wird, ist es am Ständerat, das Geschäft noch einmal genauer anzuschauen.