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Rösti Albert · Nationalrat · 2011-12-12

Rösti Albert · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-12-12

Wortprotokoll

Ich bitte Sie namens der SVP-Fraktion, dem Minderheitsantrag Grin zuzustimmen, denn so können die bisherigen Flächenbeiträge zur Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Bauernfamilien wie z. B. Kulturlandschaftspflege, Beitrag zur dezentralen Besiedlung und Beitrag zur Ernährungssicherung auf dem bisherigen Niveau erhalten werden. Durch die Erhöhung dieser Budgetposition erhalten die Bauernfamilien für die Fläche nicht mehr Geld, wie angetönt worden ist, sondern gleich viel wie bisher und ohne Teuerungsausgleich.

Die Reduktion der Beiträge, wie sie die Mehrheit vorsieht, wird mit einem Mehrbedarf für freiwillige Öko- und Tierwohlprogramme begründet. Letztere sind aber mit höheren Kosten und Einschränkungen verbunden. Wenn nun diese freiwilligen Programme durch eine Umlagerung finanziert werden, bedeutet dies einerseits, dass die Motivation zum Einstieg in solche Programme abnimmt, und andererseits, dass das Einkommen einer durchschnittlichen Bauernfamilie im Jahr 2012 um 400 Franken pro Monat geschwächt wird. Eine Reduktion von Flächenbeiträgen ist direkt und unmittelbar einkommenswirksam.

Gemäss der Forschungsanstalt Agroscope Reckenholz-Tänikon sind die landwirtschaftlichen Einkommen im Jahr 2010 im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen. Der Arbeitsverdienst pro Familienarbeitskraft sank 2010 im Vergleich zu 2009 um 4,9 Prozent auf 39 100 Franken, dies als Folge der tiefen Produzentenpreise insbesondere bei Milch, Zuchtvieh, Schweinefleisch, Getreide, Zuckerrüben und Kartoffeln. Nach heutiger Einschätzung wird sich die Preissituation im Jahr 2012 kaum ändern. In diesem Umfeld ist eine gleichzeitige reale Kürzung der Abgeltung der Leistungen der Landwirtschaft nicht gerechtfertigt. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Kürzung beträgt etwa 1 Prozent des aktuellen Arbeitsverdienstes. Sie ist also nicht unerheblich, sondern entspricht etwa den im Jahr 2012 in der Wirtschaft erwarteten Lohnerhöhungen, nur dass es in der Landwirtschaft im gleichen Umfang in die umgekehrte Richtung gehen soll. Das darf nicht sein. Aus finanzpolitischer Sicht ist der Antrag auf eine leichte Budgetkorrektur vertretbar, nachdem sich die Ausgaben für die Landwirtschaft zwischen dem Jahr 2000 und heute von 8 auf 6 Prozent des Gesamtbundesbudgets reduziert haben.

Ich ersuche Sie deshalb, den ohnehin bestehenden wirtschaftlichen Druck auf unsere Bauernfamilien nicht noch zu erhöhen und dem Minderheitsantrag Grin zuzustimmen.