Humbel Ruth · Nationalrat · 2011-12-15
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP-EVP · 2011-12-15
Wortprotokoll
Wir haben die parlamentarische Initiative 11.429, "Tarmed. Subsidiäre Kompetenz des Bundesrates", in der Herbstsession mit 159 zu 5 Stimmen gutgeheissen. Mit Artikel 43 Absatz 5bis KVG erhält der Bundesrat die Kompetenz, an der Tarifstruktur Anpassungen vorzunehmen, wenn sich die Struktur als nicht mehr sachgerecht erweist und sich die Parteien nicht auf einen Umbau einigen können.
Der Ständerat hat die Bestimmung wie folgt ergänzt: "Der Preisüberwacher kann dem zuständigen Departement hierzu Anträge stellen." Diese Ergänzung basiert, wie der neue KVG-Artikel generell, auf einer Empfehlung der Eidgenössischen Finanzkontrolle. Bereits in der ständerätlichen Debatte wurde vom Kommissionssprecher kurz die Frage angesprochen, ob es diesen Zusatz brauche. Das war denn auch die Frage in der SGK-NR anlässlich der Differenzbereinigung am Dienstagmorgen.
Die FMH hat bei Kommissionsmitgliedern gegen diesen Zusatz opponiert, mit der Behauptung, dass es bei der Tarifstruktur nicht um Preise gehe. Das ist allerdings kein stichhaltiges Argument gegen diese Bestimmung; auch bei der Tarifstruktur geht es im Grunde genommen um Preise. Technische Leistungen sind viel zu hoch bewertet, weshalb überhöhte Preise bezahlt werden müssen.
Die SGK hat also die Frage der Notwendigkeit und des Mehrwerts dieses ständerätlichen Zusatzes diskutiert. Gemäss Artikel 14 des Preisüberwachungsgesetzes muss der Preisüberwacher bei Tarifänderungen, welche sowohl die Struktur als auch die Taxpunktwerte betreffen, von den Behörden immer angehört werden. Die Verwaltung hat in der Kommission klar dargelegt, dass der Preisüberwacher bereits heute Anträge stellen kann und dass diese von den zuständigen Behörden behandelt werden.
Die überhöhten Tarifpositionen für technische Leistungen im Tarmed sind längst bekannt. Leider sind die Tarifpartner nicht in der Lage, ihre Tarifautonomie zu nutzen. Es besteht dringender Handlungsbedarf, was von der Eidgenössischen Finanzkontrolle bestätigt worden ist. Die SGK erwartet daher, dass der Bundesrat Druck macht, Anträge des Preisüberwachers nutzt und schnell handelt. Die SGK ist aber zum Schluss gekommen, dass auf die vorliegende Ergänzung zu verzichten sei, um nicht mit einer neuen Lex specialis zum Preisüberwachungsgesetz Missverständnisse auszulösen und um Doppelspurigkeiten zu vermeiden.
Sie beantragt Ihnen mit 19 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen, an der Fassung unseres Rates festzuhalten.