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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2011-12-15

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2011-12-15

Wortprotokoll

Ich möchte Sie bitten, der Minderheit I (Kiener Nellen) zuzustimmen und damit auch dem Ständerat und dem Bundesrat zu folgen.

Es ist tatsächlich so, wie Herr Nationalrat Müller sagt, es geht hier nicht um Stellen, sondern um priorisierte Aufgaben, die wir alle umsetzen wollen, die in den nächsten Jahren wichtig sein werden und zu unserer gemeinsam beschlossenen Politik gehören.

Welche Bereiche wären am stärksten betroffen, wenn Sie eine solche Kürzung beim Beratungsaufwand vornehmen würden? Es wäre vor allem das UVEK betroffen, nämlich mit 40 Prozent, weil wir ja linear kürzen müssten, wir hätten ja gar keine andere Möglichkeit. Das UVEK wäre mit 40 Prozent oder 22 Millionen Franken am stärksten betroffen, und zwar in Bereichen, die für uns alle jetzt wichtig sind und bei denen wir uns gewisse Kompetenzen auch von aussen holen müssen, um die Projekte aufgleisen und umsetzen zu können - also Energiebereich, Verkehrsbereich und der ganze Umweltbereich. Kürzungen gäbe es aber nicht nur im UVEK, sondern auch im VBS, wo auch Sie Aufträge erteilt haben; dort wären es 7 Millionen Franken. Schliesslich gäbe es Kürzungen auch im Bereich Gesundheit bzw. Prävention, wo es auch sehr wichtig ist, dass wir Massnahmen prüfen und dann auch einmal umsetzen können; Prävention ist ja das wirkungsvollste Mittel gegen das Kostenwachstum im Gesundheitsbereich. Auch hier gibt es verschiedene Projekte, die in den nächsten Jahren für eine gesunde Entwicklung im Gesundheitsbereich notwendig sein werden. Dann gibt es auch noch ein paar weitere Bereiche, die von den Kürzungen betroffen wären, nicht zuletzt auch Ihr Bereich, der Bereich der Bundesversammlung - Beratungsdienstleistungen im Bereich der Bundesversammlung. [PAGE 2079]

Ich möchte Sie wirklich bitten, diese Kürzung nicht vorzunehmen. Ich möchte Sie auch darauf hinweisen, dass solche Kürzungen nicht einfach mit Nachtragskrediten ausgeglichen werden können. Grundsätzlich können gekürzte Kreditpositionen nachträglich nicht mit Nachtragskrediten wieder aufgestockt werden. Das ist nur dann möglich, wenn ausserordentliche exogene Ereignisse auftreten, die solches erfordern, oder wenn gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungen bestehen.

Ich möchte Sie noch einmal bitten, der Minderheit I (Kiener Nellen) zuzustimmen und damit auch dem Ständerat und dem Bundesrat zu folgen.