Pfister Gerhard · Nationalrat · 2011-12-15
Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Fraktion CVP-EVP · 2011-12-15
Wortprotokoll
Ich mache es relativ kurz: Die inhaltliche Auseinandersetzung über diese Initiative und den Gegenvorschlag führten wir in der letzten Legislatur. Jetzt geht es nur noch um die vor allem abstimmungstechnische Frage, ob man einen Gegenvorschlag machen will oder nicht. Diejenigen, die bei der ersten Beratung schon dabei waren, können sich eventuell noch daran erinnern: Unsere Fraktion hat schon damals dem Gegenvorschlag nur unter Vorbehalt zugestimmt und Wert darauf gelegt, dass der Ständerat ihn noch genauer ansehen würde. Wir hatten damals schon Zweifel, ob der Gegenvorschlag wirklich ein taugliches Mittel sei und eine Chance haben würde, der Initiative vorgezogen zu werden.
Der Ständerat hat nun äusserst deutlich Nichteintreten auf den Gegenvorschlag beschlossen. Es ist unvorstellbar, dass er auf diesen Entscheid zurückkommen wird, und es ist ebenso unwahrscheinlich, dass der Gegenvorschlag hier in diesem Rat eine ausreichende Mehrheit erlangen wird, die genügend gross ist, um den Ständerat trotzdem zu veranlassen, den Entscheid zu überdenken.
Der grösste Mangel des Gegenvorschlages ist gleichzeitig auch der Mangel der Initiative. Beide sind zu ungenau, beide lassen zu viele Fragen offen, welche Vorlagen wann obligatorisch zur Abstimmung gebracht werden müssen. Der Bundesrat ist immerhin ehrlich genug, das auch einzugestehen. Aber so kann man nicht in einen Abstimmungskampf gehen. Zur Ehrenrettung des Bundesrates ist zu sagen, dass er mit dem Gegenvorschlag versucht, seine bisherige Praxis in Gesetzestext umzugiessen, nämlich den meines Wissens seit der Erweiterung der Volksrechte 2003 geltenden Parallelismus zu inländischen rechtsetzenden Bestimmungen auf Verfassungsstufe zu heben. Wir konnten oder mussten seit 2003 aber eben auch feststellen, dass dieser Parallelismus in der konkreten Praxis doch noch einen gewissen politischen Spielraum zulässt und man damit auch keine generelle, allgemeingültige Regelung festlegen kann, die für einen erfolgreichen Abstimmungskampf wichtig und unverzichtbar wäre.
Ich darf doch auch noch an die Abstimmung zur Ausschaffungs-Initiative erinnern. Das Volk verweigerte dem Gegenvorschlag unter anderem auch deshalb die Zustimmung, weil der Gegenvorschlag als zu wenig klar aufgefasst wurde und weil diejenigen, die ihm im Parlament zustimmten, im Abstimmungskampf zu wenig überzeugend dafür eintraten, auch weil der Gegenvorschlag zu wenig argumentative Kraft gegen die Initiative entwickelte. Dieses Szenario möchte unsere Fraktion nicht wiederholen. Wir lehnen die Initiative ab, weil sie z. B. zur Folge hätte - gemäss Seite 6973 der Botschaft -, dass über jedes Doppelbesteuerungsabkommen obligatorisch abzustimmen wäre. Das ist aus unserer Sicht nicht nötig und nicht sinnvoll.
In diesem Sinne stimmt die CVP/EVP-Fraktion dem Nichteintreten auf den Gegenvorschlag jetzt zu.