Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2011-12-15
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2011-12-15
Wortprotokoll
Der Menschenhandel stellt ein schweres Verbrechen dar, welches Menschen zu Ware degradiert und die Persönlichkeit der Betroffenen über kurz oder lang zerstört. Die aus Profitgier handelnde Täterschaft sucht sich in den Herkunftsländern gezielt verwundbare Opfer aus und lockt sie mit falschen Versprechen über die Arbeits- und Verdienstmöglichkeiten in wohlhabende Zielländer. Oft werden aber bereits in den Herkunftsländern Gewalt und Drohungen angewendet, und diese Gewalt nimmt spätestens dann ein unerträgliches Ausmass an, wenn die Opfer nach der Ankunft im Zielland nicht gewillt sind, die von ihnen erwarteten Leistungen zu erbringen. Die Opfer werden in diesen Fällen in höchstem Masse erniedrigend und brutal gefügig gemacht.
Die verschiedenen Strafverfahren, welche in jüngster Zeit wegen Menschenhandel in der Schweiz geführt wurden, haben veranschaulicht, dass Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung auch in der Schweiz eine Realität ist. Weil hierzulande aber immer noch relativ wenige Ressourcen für die Bekämpfung dieser massiven Menschenrechtsverletzungen eingesetzt werden, ist zu befürchten, dass die heute bekannten Fälle nur die Spitze eines Eisbergs sind.
Mit dem Europaratsübereinkommen zur Bekämpfung des Menschenhandels werden in verschiedenen Bereichen verbindliche Standards gesetzt, um den Menschenhandel wirksam bekämpfen zu können. Die Schweiz hat sich ja aktiv an der Ausarbeitung des Konventionstextes beteiligt und das Übereinkommen am 8. September 2008 unterzeichnet. Eine möglichst rasche Ratifizierung und Umsetzung des Übereinkommens wurde zusätzlich in einem überwiesenen [PAGE 2090] parlamentarischen Vorstoss und in zwei Standesinitiativen gefordert, denen Sie Folge gegeben haben.
Der Menschenhandel ist ein komplexes Verbrechen, das meistens im Verborgenen stattfindet, und dementsprechend stellt die Identifizierung der Ausbeutungsverhältnisse eine sehr grosse Herausforderung dar. Aufgrund massivster Einschüchterungen und Drohungen haben die Opfer oft Angst davor, gegen ihre Peiniger auszusagen, und zudem fühlen sich die Opfer oft ungenügend vor den Tätern geschützt. Im Strafverfahren gegen Menschenhändler sind aber die Zeugenaussagen der Opfer in aller Regel das zentrale Beweismittel.
Was den Handlungsbedarf der Schweiz im Hinblick auf die beabsichtigte Ratifizierung betrifft, so konnten verschiedene Anforderungen des Übereinkommens im Rahmen von jüngeren Revisionen bereits erfüllt werden; das betrifft namentlich die Anforderungen an den Opferschutz. So wurde unter anderem im Ausländerrecht die Voraussetzung dafür geschaffen, Opfern von Menschenhandel einen vorübergehenden oder auch längerfristigen Aufenthalt in der Schweiz zu ermöglichen. Dieser Aufenthalt - ich möchte das betonen - wird unabhängig davon gewährt, ob die Opfer zur Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden bereit sind oder nicht. Die Schweiz erfüllt die Anforderungen des Übereinkommens heute somit bereits weitestgehend.
Zur Ratifizierung bedarf es einzig noch neuer gesetzlicher Regelungen über den ausserprozessualen Zeugenschutz. Das ist aber ein wichtiges, ja, es ist ein zentrales Element. Oft kann die Täterschaft nämlich die Identität der Zeugin oder des Zeugen anhand der belastenden Aussagen bestimmen. Wenn das aber der Fall ist, genügen die in der schweizerischen Strafprozessordnung verankerten Schutzmassnahmen - wie eben die Anonymisierung der Stimme - dann nicht mehr. Es müssen weiter gehende, auch nach Abschluss des Verfahrens wirkende Schutzmassnahmen zur Verfügung stehen, wie zum Beispiel die Unterbringung an einem sicheren Ort oder die Ausstattung mit einer neuen Identität. Nur so kann die Täterschaft gerade bei in Fällen von Menschenhandel häufigen Einschüchterungsversuchen zur Rechenschaft gezogen werden.
Angesichts der Kleinräumigkeit der Schweiz, angesichts auch der notwendigen internationalen Zusammenarbeit und der notwendigen Professionalität erscheint es sinnvoll, Zeugenschutzmassnahmen zentral einer nationalen Zeugenschutzstelle beim Bund zuzuweisen. Diese Stelle soll hälftig durch den Bund und die Kantone finanziert werden. Für die Kosten der einzelnen Zeugenschutzprogramme, also die eigentlichen Fallkosten, soll dann dasjenige Gemeinwesen aufkommen, welches das jeweilige Strafverfahren führt. Weil der Bund eine neue Aufgabe übernimmt, werden auch die dafür nötigen Mittel zu sprechen sein; diese sind in der Botschaft ausgewiesen.
Mit der Genehmigung der Europaratskonvention und mit dem Zeugenschutzgesetz beschliessen Sie Massnahmen, die dazu beitragen, dass wir in einem Bereich, in dem Menschen unerträgliches Leid zugefügt wird, endlich die Chancen erhöhen, dass Verbrecher überführt und auch verurteilt werden können. Ich bitte Sie, diesen Beitrag zu leisten und auf die Vorlage einzutreten.