Vallender Dorle · Nationalrat · 2001-06-07
Vallender Dorle · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-06-07
Wortprotokoll
Zunächst möchte ich meine Interessenbindungen offen legen: Ich habe überhaupt keine finanziellen oder wirtschaftlichen Interessen; ich bin weder verheiratet noch verschwägert oder sonstwie mit irgendeinem Spielcasino liiert, nicht einmal mit dem in unserem Kanton. Aber ich bin im Kanton Appenzell Ausserrhoden wohnhaft. Natürlich weiss jeder, dass die Verteilung der Spielcasinos in der schweizerischen Landschaft etwas mit Wirtschaftsinteressen, mit Wirtschaftspolitik zu tun hat. Daher ist es klar, dass Spielcasinos auch mich etwas angehen - im Sinne von wirtschaftlichen Interessen.
Der Sinn dieser Initiative ist denn auch, in einem unrühmlichen Verfahren den beiden kantonalen Casinos Mendrisio und Herisau eine kleine, späte politische Genugtuung widerfahren zu lassen. Dass Herisau von dieser Initiative unter Umständen nicht mehr profitieren kann, wissen Sie. Dennoch: Ich bitte Sie heute im Interesse von Mendrisio um Eintreten und Schadenbehebung.
Das ganze Verfahren um die Konzessionen hat nicht nur bei uns im Kanton oder in unserer GPK, sondern auch bei vielen meiner Kollegen und Kolleginnen im Parlament fast ungläubiges Erstaunen ausgelöst. Lassen Sie mich dieses Drama am Fall Herisau in drei Akten stichwortartig auflisten. Damit ist angedeutet, dass wahrscheinlich nicht nur im Fall Herisau Vieles mit Fragezeichen versehen werden muss.
Erster Akt: Im Jahre 1996, noch vor dem Moratorium, erteilt der Bundesrat dem Kanton Appenzell Ausserrhoden keine Bewilligung zum Boulespiel, mit der Begründung, man bewillige nur konkrete Projekte. Für Biel und Schaffhausen gelten indessen offensichtlich andere Rechtsregeln. Biel erhält sogar noch vor Zustimmung seiner Stimmbürger und Stimmbürgerinnen und ohne verbindlichen Standort die [PAGE 612] Bewilligung. Auch Schaffhausen erhält ohne Standort und ohne konkrete Baubewilligung ein bundesrätliches OK. Das konkretisierte Gesuch von Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden vom März 1997 wird nicht bewilligt. Die Entscheide sind natürlich nicht beschwerdefähig.
Zweiter Akt: Am 8. Dezember 1998 sichert Herr Bundesrat Koller im Nationalrat zu, dass die Gesuche von Herisau und Mendrisio prioritär behandelt werden. In der Folge versichert Frau Bundesrätin Metzler einer regierungsrätlichen Delegation aus dem Kanton Appenzell Ausserrhoden, dass dem auf kantonalem Recht basierenden Projekt Herisau rechtlich nichts vorgeworfen werden könne.
Dritter Akt dieses Dramas, diesmal mit tragikomischen Zügen: Am 16. Mai 2001 werden die Gesuchsteller in Herisau telefonisch von einer Sekretärin der Eidgenössischen Spielbankenkommission eilig über die Ablehnung orientiert - wahrscheinlich standen noch 21 andere Telefone an. Es folgt ein Fax im Umfang von zwei Zeilen bezüglich der Ablehnung, der mit einem Brief mit zwei Zeilen - auch bezüglich der Ablehnung dieses Gesuches um Konzession - bestätigt wird. Die anderen Zeilen in diesem Brief beziehen sich auf die Rückerstattung des Geldes. Es fehlt eine Begründung; diese ist dem Vernehmen nach auch nicht vorgesehen.
Natürlich erweckt der Entscheid des Bundesrates den Eindruck der Endgültigkeit, was bei Spielbankenkonzessionen heisst, dass Herisau für zwanzig Jahre ausgebootet worden ist. Die Möglichkeit einer Willkürprüfung besteht offenbar nicht. Damit kann auch nicht überprüft werden, ob und welche Verfahrensmängel bestanden haben.
Ich frage Sie: Wie würden Sie reagieren, wenn sich das in einem anderen Land abgespielt hätte, wenn sich diese Tragödie nicht bei uns abgespielt hätte? Halten Sie das Vorgehen in diesem Fall für rechtsstaatlich gelungen?
Eine Begründung, die den unverständlichen Ermessensentscheid des Bundesrates erläutern würde, liegt nicht vor - schlimmer noch, sie soll gar nicht erfolgen. Auch eine Möglichkeit zur Nachbesserung vor der Ablehnung des Gesuches - wie es wohl in einem fairen Verfahren notwendig und möglich gewesen wäre - wurde nicht gewährt. Warum auch? Man will ja nicht einmal eine Begründung liefern. Dabei macht auch ein Wiedererwägungsgesuch natürlich nur dann Sinn, wenn man weiss, welche Gründe zur Ablehnung des Gesuches von Herisau geführt haben. Ohne die Kenntnis der Gründe kann man auch kein Wiedererwägungsgesuch stellen.
Mit dieser Behandlung durch die ESBK und den Bundesrat werden die Gesuchsteller und der Kanton Appenzell Ausserrhoden zum Objekt degradiert. Was bleibt, ist resigniert festzustellen, dass Herisau prioritär behandelt wurde, allerdings in einem anderen Sinn, als das damals unser Regierungsrat erfassen konnte. Zurück bleibt bei den Gesuchsstellern, beim Regierungsrat, bei uns Ausserrhoder und Innerrhoder Parlamentariern und bei der Bevölkerung das ungute Gefühl, dass wir gar nie den Hauch einer Chance hatten. Damit hat der Bundesrat auch die Chance vertan, beide Appenzell als Region wirtschaftlich aufzuwerten, sollte doch mit den zu erwartenden Einnahmen der Tourismus in beiden appenzellischen Halbkantonen nachhaltig gefördert werden.
Ich bitte Sie um Eintreten auf diese Vorlage. Damit können Sie ein politisches Zeichen setzen, mindestens zugunsten von Mendrisio.