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Guhl Bernhard · Nationalrat · 2011-12-15

Guhl Bernhard · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD · 2011-12-15

Wortprotokoll

Im Namen der BDP-Fraktion beantrage ich Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen. Menschenhandel gehört zu den schwersten Verbrechen. Seit 1904 wurden mehrere internationale Übereinkommen abgeschlossen; dennoch gibt es gerade in diesem Bereich eine geringe Aufklärungsquote. Zudem ist Menschenhandel erschreckenderweise noch im Zunehmen begriffen. Es ist deshalb ein dringendes Anliegen, dass zusätzliche Verbesserungen geprüft und Massnahmen ergriffen werden.

Die BDP unterstützt das diesbezügliche Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels einstimmig. Damit soll ein juristisch zwingendes Instrument geschaffen werden, das auf den Schutz der Opfer und auf die Respektierung der Menschenrechte ausgerichtet ist und gleichzeitig die Bedürfnisse des Opferschutzes mit denjenigen der Strafverfolgung in Einklang bringt. Die Stärkung der Prävention und die Eindämmung der Nachfrage sind dabei die erklärten Ziele.

Die Schweiz engagiert sich diesbezüglich denn auch bereits seit Jahren und hat unter anderem eine spezielle Koordinationsstelle gegen Menschenhandel und Menschenschmuggel geschaffen. Die geltende schweizerische Rechtsordnung erfüllt mit einer Ausnahme alle Anforderungen der Konvention. Umsetzungsbedarf besteht in Bezug auf die Massnahmen zum ausserprozessualen Zeugenschutz. Einzelne Massnahmen werden zwar heute, gestützt auf die allgemeine Gefahrenabwehrpflicht der Kantone, bereits ergriffen. Eigentliche Zeugenschutzprogramme mit tiefgreifenden Schutzmassnahmen können aber mangels spezifischer Rechtsgrundlagen nicht durchgeführt werden.

Zeugenschutz und Zeugenbeeinflussung sind aber gerade bei Prozessen im Bereich des Menschenhandels grundlegende Probleme. Hier sieht die BDP klaren Handlungsbedarf und unterstützt denn auch den vom Bundesrat unterbreiteten Gesetzentwurf. Für eine wirksame Bekämpfung des Menschenhandels ist es unabdingbar, dass die staatlichen Strukturen und Voraussetzungen für die Durchführung von Zeugenschutzprogrammen geschaffen werden. Wir erachten auch die Schaffung eines separaten Gesetzes für richtig, handelt es sich doch um eine eigenständige, in sich abgeschlossene Rechtsmaterie, die auch der Umsetzung von internationalem Recht dient.

Noch zu einem Punkt, den wir besonders hervorheben möchten: Die Massnahmen zum ausserprozessualen Zeugenschutz berühren direkt die kantonale Zuständigkeit. Angesichts der vergleichsweise geringen Anzahl Fälle und der Kleinräumigkeit unseres Landes sowie der nötigen internationalen Zusammenarbeit ist eine Bundeslösung im Sinne einer einheitlichen Regelung für die kantonale und die Bundesstrafverfolgung zweckmässig. Die BDP begrüsst diese Regelung ausdrücklich; dies umso mehr, als ihr auch die Kantone sehr zugestimmt haben.

Ich komme zum Schluss: Die BDP-Fraktion hält es für unabdingbar, die Bekämpfung des Menschenhandels zu verbessern und die in unserem Recht noch bestehenden Lücken zu schliessen. Sie wird deshalb auf die Vorlage zur Genehmigung der Europaratskonvention und zum Zeugenschutzgesetz eintreten und beantragt Ihnen, das auch zu tun.

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