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Huber Gabi · Nationalrat · 2011-12-15

Huber Gabi · Nationalrat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2011-12-15

Wortprotokoll

Die parlamentarische Initiative 09.520 verlangt, dass die festgelegten Voraussetzungen für eine Adoption so zu lockern sind, dass sie nicht einschränkender sind als die entsprechenden Voraussetzungen in Frankreich. Mit der Motion 09.3026 wird der Bundesrat beauftragt, eine Gesetzesänderung vorzuschlagen, damit die Adoption eines Kindes ab dem zurückgelegten 30. Lebensjahr möglich wird. Der Nationalrat hat die Motion Prelicz-Huber am 12. Juni 2009 ohne Gegenstimme angenommen. Am 5. November 2010 hat die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates mit 21 zu 1 Stimmen der parlamentarischen Initiative John-Calame Folge gegeben. Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates behandelte an ihren Sitzungen die parlamentarische Initiative John-Calame zusammen mit der Motion Prelicz-Huber.

Die Kommission des Ständerates unterstützt die Anliegen der parlamentarischen Initiative; sie schlägt jedoch vor, diese nicht über eine parlamentarische Initiative, sondern über einen Auftrag an den Bundesrat gesetzlich umzusetzen. Darum hat sie die Motion Prelicz-Huber abgeändert und sie um die darin nicht enthaltenen Elemente der parlamentarischen Initiative John-Calame ergänzt. Die ständerätliche Kommission hat dem Beschluss der nationalrätlichen Kommission für Rechtsfragen, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben, nicht zugestimmt und ihrem Rat einstimmig beantragt, die Motion abzuändern, und zwar wie folgt: "Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung des Adoptionsrechts im ZGB vorzuschlagen. Dabei soll namentlich: a. das Mindestalter für Adoptiveltern herabgesetzt werden; b. die Adoption auch für Paare in einer stabilen faktischen Lebensgemeinschaft geöffnet werden, insbesondere mit Blick auf die Stiefkindadoption; c. die Dauer der Ehe oder der faktischen Lebensgemeinschaft vor der Adoption neu nicht länger als drei Jahre betragen (Kriterium zur Beurteilung der Stabilität einer Beziehung)."

Der Ständerat folgte am 10. März 2011 ohne Gegenstimme dem Änderungsantrag seiner Kommission. Die abgeänderte Motion wurde dann wiederum in der nationalrätlichen Kommission für Rechtsfragen beraten. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat folgende Überlegungen in Erwägung gezogen:

Die in der Schweiz geltenden Voraussetzungen für eine Adoption gehören im Vergleich zu Europa tatsächlich zu den restriktivsten; so ist unter anderem die vorgeschriebene Alterslimite von 35 Jahren unüblich. Wenn eine solche überhaupt existiert, ist sie meist deutlich tiefer angesetzt. Nach Auffassung der Kommission sollten die Voraussetzungen deshalb gelockert werden.

Die Mehrheit der Kommission beantragt Ihrem Rat, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben und dafür die vom Ständerat umformulierte Motion anzunehmen. Die Kommissionsmehrheit teilt die Ansicht der Schwesterkommission, wonach die Problematik nicht mittels einer parlamentarischen Initiative, sondern über einen Auftrag an den Bundesrat zu lösen ist. Die vom Ständerat abgeänderte Motion enthält alle Anliegen der parlamentarischen Initiative. Mit der Annahme der Motion erübrigt sich der Handlungsbedarf auf der parlamentarischen Ebene, und Doppelspurigkeiten können so vermieden werden.

In der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates wurde die Frage aufgeworfen, was unter dem Begriff "Paare in einer stabilen faktischen Lebensgemeinschaft" zu verstehen ist. Im Speziellen stellte sich die Frage, ob damit auch gleichgeschlechtliche Paare gemeint seien. In der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates wurde uns seitens der Verwaltung dazu erörtert, dass in der Schwesterkommission des Ständerates die Meinung bestanden hatte, dass gleichgeschlechtliche Paare in diesem Motionstext nicht gemeint sind; denn zu diesem Thema sind noch zwei andere Motionen offen. Es handelt sich um die Motion Prelicz-Huber 10.3444 und die Motion Fehr Mario 10.3436. Es wurde im Weiteren gesagt, die ständerätliche Kommission für Rechtsfragen habe diesen Motionen nicht vorgreifen wollen und warte zunächst auf deren Behandlung in der nationalrätlichen Kommission. Die Kommissionsmehrheit interpretiert [PAGE 2093] darum den abgeänderten Motionstext ausdrücklich dahingehend, dass gleichgeschlechtliche Paare nicht unter den fraglichen Begriff fallen.

Ihre Kommission für Rechtsfragen beantragt Ihnen somit mit 14 zu 8 Stimmen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben, und mit 15 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die vom Ständerat umformulierte Motion anzunehmen.

Es gibt dazu auch einen Minderheitsantrag. Ich gehe davon aus, dass diese Minderheit ihre Überlegungen separat darlegt.