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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2011-12-15

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2011-12-15

Wortprotokoll

Die Motion verlangt ja die Abschaffung von bedingten Geldstrafen und die Wiedereinführung von Freiheitsstrafen von unter sechs Monaten. Der Bundesrat hat diese Anliegen in seinem Vorentwurf vom Juni 2010 zur Änderung des Strafgesetzbuches bereits berücksichtigt. Die Vernehmlassung zu diesem Vorentwurf ist auch bereits abgeschlossen, und der Bundesrat hat Mitte Oktober dieses Jahres mein Departement mit der Ausarbeitung eines entsprechenden Entwurfes beauftragt. Insbesondere hat der Bundesrat bereits jetzt entschieden, die bedingte Geldstrafe abzuschaffen und die kurze Freiheitsstrafe wieder einzuführen. Diese Situation würde eigentlich für die Annahme der Motion sprechen.

Die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt jedoch die Umwandlung der Motion in einen Prüfungsauftrag, und aus Sicht des Bundesrates macht das durchaus Sinn. Denn der Ständerat hat nationalrätliche Motionen der Sondersession vom Juni 2009, die ebenfalls die Abschaffung der bedingten Geldstrafe verlangt haben, allesamt in Prüfungsaufträge umgewandelt. Das ist hier jetzt also keine Unsitte, sondern es ist eine durchwegs konsequente Haltung.

Es erscheint deshalb richtig, jetzt auch die Motion Luginbühl in einen Prüfungsauftrag umzuwandeln, damit sie auf die gleiche Stufe zu stehen kommt wie die bereits behandelten Vorstösse zur Änderung des Strafgesetzbuches. Ich gehe ja nicht davon aus, dass Sie hier eine Privilegierung nur von diesen Punkten wollen, sondern dass Sie alle Vorstösse, die eben zur Prüfung in Auftrag gegeben wurden, berücksichtigt haben wollen.

Ich ersuche Sie deshalb, der Kommissionsmehrheit zu folgen.

[VS]

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