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Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · 2011-12-19

Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-12-19

Wortprotokoll

Absatz 2 ist nicht bestritten, aber ich möchte zur Klärung eine Frage stellen: Bei Absatz 2 geht es um Personen, die aus anderen als Altersgründen nicht sicher Rad fahren können. Stellen Sie, wenn Sie die beiden Sätze lesen, nicht fest, dass sie etwas widersprüchlich sind? Wenn eine solche Person nicht Rad fahren darf, dann kann es doch nicht sein, dass ihr das Radfahren - es ist nur eine Kann-Formel vorgesehen - untersagt werden "kann".

Zudem habe ich ein konkretes Problem: Nehmen wir eine erwachsene Person, die eine Behinderung hat und sehr gut Rad fahren kann, wenn sie in Begleitung Erwachsener ist, zum Beispiel ihrer Eltern. Darf diese Person noch Rad fahren, oder darf sie es nicht, wenn sie alleine zum Beispiel die Komplexität einer Kreuzung nicht übersehen kann? Was heisst das für solche Familien? Darf diese Person mit dem Velo nicht mehr mitfahren? Muss sie auf das Velofahren verzichten? Wenn ich den zweiten Satz nehme, sehe ich, dass die Behörde einer solchen Person das Radfahren untersagen "kann". Aber der erste Satz sagt explizit, dass sie nicht Rad fahren darf. Was gilt? Wie würde das in der Praxis ausgelegt?