preparatory:AB 1226
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 1999-12-14
Wortprotokoll
Artikel 3 betont, dass für das Schweizerische Strafgesetzbuch das Territorialitätsprinzip als grundsätzlicher Anknüpfungspunkt gilt. Die Bestimmung enthält gegenüber dem heutigen Gesetz grundsätzlich nichts Neues. Sie bringt eine redaktionelle Änderung und Klarstellungen mit sich.