Graf-Litscher Edith · Nationalrat · 2011-12-19
Graf-Litscher Edith · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-12-19
Wortprotokoll
Für die Bevölkerung ist es wirklich schwer nachvollziehbar, dass Raser nach schweren Unfällen praktisch noch frei herumfahren können, bevor sie regulär verurteilt werden. Auf dieser Basis beruht auch der Minderheitsantrag Teuscher, welcher ja [PAGE 2135] auch als Gegenvorschlag zur Raser-Initiative betrachtet wird.
Die Mehrheit der Kommission kommt jedoch zu einem anderen Schluss: Sie kommt zum Schluss, dass der Antrag der Minderheit über das Ziel hinausschiesst und auch Unschuldige treffen könnte. Unklare Tatbestände sollen zuerst in einem Strafverfahren geklärt werden, und es sollen keine Sanktionen auf Vorrat gesprochen werden. Wie wir bereits gehört haben, bietet Artikel 54 des Strassenverkehrsgesetzes schon heute die Möglichkeit, den Ausweis sofort abzunehmen, wenn der Polizei genügend Verdachtsmomente vorliegen.
Den Antrag Wobmann konnten wir in der Kommission nicht besprechen. Deshalb äussere ich mich nicht dazu.
Die Kommission lehnte den Antrag Teuscher mit 11 zu 8 Stimmen bei 4 Enthaltungen ab. Im Namen der Kommissionsmehrheit empfehle ich Ihnen, ihrer Fassung zuzustimmen.