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Walter Hansjörg · Nationalrat · 2011-12-19

Walter Hansjörg · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-12-19

Wortprotokoll

Art. 15e; 16a Abs. 1; 16b Abs. 1

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

[VS]

Art. 15e; 16a al. 1; 16b al. 1

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

[VS]

Angenommen - Adopté

[VS]

Art. 16c

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

[VS]

Antrag der Minderheit

(Teuscher, Allemann, Brélaz, Lachenmeier)

Abs. 2 Bst. ater

ater. vorsorglich bis zum rechtskräftigen Entscheid, wenn der dringende Verdacht besteht, dass der Tatbestand von Artikel 90 Absatz 2bis erfüllt ist.

[VS]

Antrag Wobmann

Abs. 2 Bst. abis

Streichen

Schriftliche Begründung

Damit Massnahmen erfolgreich sein können, müssen sie einerseits klar definiert und verhältnismässig sein und anderseits Rechtssicherheit schaffen. Diese Grundsätze sind mit dem geltenden Recht erfüllt. Die Verschärfungen des Ständerates bringen nur eine weitere Kriminalisierung der Verkehrsteilnehmer und schiessen klar über das Ziel hinaus. Die aufgezählten Tatbestände - u. a. "waghalsiges Überholen" - machen zudem die Abgrenzung schwierig und sind nicht geeignet, Rechtssicherheit zu schaffen. Die Folge wären aufwendige und langwierige Verfahren. Im Sinne des bisherigen, bewährten Systems ist die zusätzliche Verschärfung bei Artikel 16c Absatz 2 Buchstabe abis zu streichen.

[VS]

Art. 16c

Proposition de la majorité

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

[VS]

Proposition de la minorité

(Teuscher, Allemann, Brélaz, Lachenmeier)

Al. 2 let. ater

ater. à titre préventif jusqu'à la décision entrée en force, s'il existe de graves soupçons que les conditions décrites à l'article 90 alinéa 2bis sont remplies.

[VS]

Proposition Wobmann

Al. 2 let. abis

Biffer