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Leuthard Doris · Bundesrat · 2011-12-19

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2011-12-19

Wortprotokoll

Herr Nationalrat Binder hat sicher Recht, wenn er sagt, dass sich heute Menschen im Alter von 70 Jahren in der Regel noch in einer guten körperlichen und geistigen Verfassung befinden. Trotzdem haben auch unsere Nachforschungen und Nachfragen bei den rechtsmedizinischen Wissenschaftlern klar ergeben, dass sie es befürworten, wenn wir wie heute das 70. Altersjahr als den richtigen Zeitpunkt für den Beginn dieser vertrauensärztlichen Untersuchungen betrachten. Daran hat sich eben nichts geändert. Auch wenn die grosse Zahl der Menschen in diesem Alter noch vital und fahrtüchtig ist, so zeigt die Erfahrung doch, dass etwa 10 Prozent der Probanden bei dieser Prüfung durchfallen. Insofern meinen wir, dass wir am jetzigen Untersuchungszeitpunkt nichts ändern, sondern die vertrauensärztliche Untersuchung ab dem 70. Altersjahr nach wie vor als richtig erachten sollten. Es ist ja nicht so, dass man sagt: Du darfst nicht mehr. Es geht nur um das Alter, ab dem man obligatorisch den Arzt aufsuchen muss.