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Graf-Litscher Edith · Nationalrat · 2011-12-19

Graf-Litscher Edith · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-12-19

Wortprotokoll

Ich spreche zuerst zum Minderheitsantrag, über den wir in der Kommission diskutieren konnten, und anschliessend zum Einzelantrag Aebischer Matthias.

Mit Artikel 6a sind wir bereits bei einem Herzstück der Via-sicura-Vorlage angelangt. Die Sicherheit der Strasseninfrastruktur ist ein ganz zentraler Bereich, um mehr Sicherheit auf unseren Strassen erreichen zu können. Die Absätze 1 und 2 waren in der Kommission unbestritten. Bund, Kantone [PAGE 2127] und Gemeinden tragen bei Planung, Bau, Unterhalt und Betrieb der Strasseninfrastruktur den Anliegen der Verkehrssicherheit Rechnung. Sie haben es gehört: Bei Absatz 3, wo es um die Sicherheitsbeauftragten geht, liegt ein Minderheitsantrag vor. Die Mehrheit der Kommission ist zum Schluss gekommen, dass mit der Bestimmung in Absatz 3 keine zusätzlichen Stellen geschaffen werden müssen, weil ja bereits an den meisten Orten solche Leute im Einsatz sind. Wenn wir Absatz 3 genau lesen, sehen wir, dass dort steht: "Sie ernennen eine für den Verkehrssicherheitsbereich verantwortliche Ansprechperson ..." Es steht auch nicht schwarz auf weiss, dass diese Person explizit nur für eine Gemeinde zuständig sein darf. Die Bestimmung lässt sogar die Option offen, wenn sich mehrere kleine Gemeinden zusammenschliessen möchten, dass sie zusammen eine Person bezeichnen.

Ich bitte Sie in diesem Sinn, Absatz 3 so stehenzulassen, wie er ist, also der Mehrheit der Kommission zuzustimmen und den Minderheitsantrag abzulehnen. Die Kommission hat Absatz 3 mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt.

Nun zum Einzelantrag Aebischer Matthias: Es wurde kritisiert, dass dieser nicht früher vorgelegt worden sei. Sie wissen, Kollege Aebischer war bei unserer letzten Kommissionssitzung noch nicht Mitglied des Nationalrates. Deshalb hatte er zu diesem Zeitpunkt auch noch gar keine Möglichkeit, seinen Antrag einzureichen. Tatsache ist auch - das haben wir auch von Frau Bundesrätin Leuthard gehört -: Unfälle auf Fussgängerstreifen häufen sich. Eine Untersuchung der Beratungsstelle für Unfallverhütung hat ergeben, dass bei uns in der Schweiz 50 Prozent der Fussgängerstreifen nicht den gängigen Sicherheitsnormen des Schweizerischen Verbandes der Strassen- und Verkehrsfachleute entsprechen. Tatsache ist auch, dass auf Schweizer Zebrastreifen im Winter jede Woche eine Fussgängerin oder ein Fussgänger tödlich verletzt wird und neun weitere schwer verletzt werden.

Wie gesagt, wir konnten diesen Antrag in der Kommission nicht diskutieren. Kollege Aebischer fordert jetzt, dass bei den Fussgängerquerungen gehandelt wird, dass die Schwachstellen angegangen werden. Übrigens: Unser kleines Nachbarland, das Fürstentum Liechtenstein, welches eine ähnlich gelagerte Gesetzesgrundlage kennt, prüft diese Bereiche auch bis Ende 2012.

In diesem Sinn kann ich Ihnen keine Empfehlung der Kommission abgeben. Persönlich werde ich aber dem Einzelantrag zustimmen.