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Graf-Litscher Edith · Nationalrat · 2011-12-19

Graf-Litscher Edith · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-12-19

Wortprotokoll

Im Jahr 2010 sind in der Schweiz 313 Menschen im Strassenverkehr gestorben; 4082 wurden schwer verletzt, davon 900 mit bleibenden Behinderungen. Dazu kommen noch 15 214 Personen, welche sich leichte Verletzungen zugezogen haben. Damit verbunden sind ein nichtbezifferbares Leid und Schmerzen für die Betroffenen und deren Angehörige. Die Gesellschaft muss aber auch mehr als 5 Milliarden Franken für materielle Schäden aufwenden.

Via sicura verfolgt das Ziel, diese Opferbilanz wesentlich zu reduzieren, ohne die sich korrekt verhaltenden Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer gross einzuschränken. Dass gesetzliche Massnahmen positive Wirkungen auf die Verkehrssicherheit haben, zeigt die Revision des Strassenverkehrsgesetzes mit der Absenkung des Alkohol-Promillegrenzwertes zusammen mit der systematischen, verdachtsfreien Atem-Alkoholkontrolle, dem Kaskadensystem beim Führerausweisentzug, dem Führerausweis auf Probe und der Zweiphasenausbildung für Neulenkerinnen und Neulenker. Damit konnte seit 2005 die Zahl getöteter Menschen um rund 15 Prozent und jene der Schwerverletzten um 7 Prozent gesenkt werden.

Fortschritte in der Verkehrssicherheit sind mit einer langfristigen, ganzheitlichen und kohärenten Politik möglich, die gezielt die Ursachen von Unfällen bekämpft. Der Bundesrat geht davon aus, dass bei der Realisierung aller Massnahmen eine Reduktion der Unfälle um einen Viertel möglich sein wird.

Mit Via sicura sollen vor allem bestehende Strassenverkehrsvorschriften besser durchgesetzt und die grössten Unfallschwerpunkte beseitigt werden. Verstärkt werden soll aber auch die Prävention. Via sicura wurde breit abgestützt unter Federführung des Astra mit rund achtzig Personen aus Fachorganisationen, Interessenverbänden, Kantons- und Gemeindebehörden erarbeitet.

Gestatten Sie mir in der Eintretensdebatte ein paar kurze Bemerkungen zu einigen wichtigen und/oder umstrittenen Artikeln.

Die Massnahmen gegen die Raser: Die Kommissionen des National- und Ständerates haben die Vorlage mit Bestimmungen gegen die Raserei ergänzt. Zwischen den Räten besteht keine Differenz. Damit soll ein zentrales Anliegen der Bevölkerung aufgenommen werden.

Mit Artikel 90 wird den Forderungen der Volksinitiative "Schutz vor Rasern" Rechnung getragen, indem angemessene Strafen verfügt werden, wenn durch vorsätzliche Verletzung elementarer Verkehrsregeln ein hohes Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingegangen wird, namentlich durch besonders krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, waghalsiges Überholen oder Teilnahme an einem nichtbewilligten Rennen mit Motorfahrzeugen.

Umstritten war die Frage des Helmobligatoriums in Artikel 46 Absatz 3. Soll ein generelles Helmobligatorium für alle gelten? Oder soll auf die Eigenverantwortung gesetzt werden, sollen also gar keine Vorschriften gemacht werden? Oder ist ein Helmobligatorium nur bis zum vierzehnten Lebensjahr sinnvoll? Darüber werden Sie heute und morgen zu befinden haben.

Die Gültigkeitsdauer von Führerausweisen gemäss Artikel 15c ist ebenfalls umstritten. Die Mehrheit der KVF-NR hält kurz und bündig fest: "Führerausweise sind grundsätzlich unbefristet gültig." Die Minderheit I beantragt die Lösung gemäss Bundesrat, wonach die Gültigkeitsdauer der Kategorien mindestens zehn Jahre beträgt. Bei der ersten Erteilung wird sie auf das vollendete 50. Altersjahr befristet. Sie werden auch noch die Frage diskutieren, ob mit Sehtests das Sehvermögen geprüft werden soll. Gemäss Minderheit II sollen vor allem berufsmässige Motorfahrzeugführer alle drei, höchstens aber alle fünf Jahre wieder eine Prüfung machen und eine vertrauensärztliche Untersuchung nachweisen.

Ebenfalls zu grossen Diskussionen Anlass gab das Mindestalter für Radfahrer. Der Bundesrat schlägt in Artikel 19 Absatz 1 vor, dass Rad fahren darf, wer das siebte Altersjahr vollendet hat; er regelt die Ausnahmen. Die Mehrheit unserer Kommission ist für Aufhebung dieser Bestimmung. Die Minderheit beantragt die Lösung gemäss Ständerat: Wer das sechste Altersjahr noch nicht vollendet hat, darf ohne Begleitung einer mindestens sechzehn Jahre alten Person nur in Begegnungszonen, Tempo-30-Zonen, auf Radwegen, auf für Motorfahrzeuge gesperrten Verkehrsflächen sowie auf verkehrsarmen Strassen Rad fahren.

Auch ein Verbot für Gigaliner ist Bestandteil von Via sicura. Artikel 9 Absatz 1 beinhaltet die Bestimmung, wonach die Zulassung von Gigalinern auf Schweizer Strassen untersagt ist. Absatz 1 beinhaltet die Bestimmung, dass das höchstzulässige Gewicht für Fahrzeuge 40 Tonnen, im kombinierten Verkehr 44 Tonnen beträgt. Eine Minderheit der Kommission fordert ergänzend, dass die maximale Höhe vier Meter betragen darf.

Ich komme zum Schluss: Die volkswirtschaftlichen und die sozialen Kosten der Strassenverkehrsunfälle belaufen sich in der Schweiz auf fast 13 Milliarden Franken jährlich, und dazu kommt noch das grosse menschliche Leid, das damit verbunden ist. Angesichts dieses Ausmasses bin ich der Ansicht, dass die vorgeschlagenen Massnahmen von Via sicura gerechtfertigt sind.

Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 18 zu 8 Stimmen, auf die Vorlage einzutreten.