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Teuscher Franziska · Nationalrat · 2011-12-19

Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2011-12-19

Wortprotokoll

Bei Artikel 15c geht es um die Befristung der Führerausweise. Ich bitte Sie, beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben und meine Minderheit zu unterstützen.

Der Bundesrat will die Führerausweise nicht um der Befristung willen befristen, sondern er will damit die Sicherheit im Strassenverkehr erhöhen. Daher schlägt er in Absatz 2 vor, dass man zwischen dem 50. und 70. Altersjahr einen [PAGE 2129] Sehtest vorweisen muss, um den Führerausweis zu verlängern. Der Entwurf des Bundesrates ist also abgestuft: Den ersten Führerausweis erhält man bis 50, zwischen 50 und 70 muss man alle zehn Jahre einen Sehtest vorweisen, damit man seinen Führerausweis verlängern kann.

Freiwillige Sehtests, wie sie heute von den Verkehrsverbänden regelmässig durchgeführt werden, zeigen, dass viele Leute über 40 Jahre, die kein gutes Sehvermögen mehr haben, auf der Strasse unterwegs sind. Die Ergebnisse dieser Sehtests zeigen es relativ deutlich: 10 Prozent der Besitzerinnen und Besitzer von Führerausweisen erfüllen die Minimalanforderungen nicht, die an das Sehen gestellt werden, und rund 40 Prozent der Autofahrerinnen und Autofahrer könnten ihre Sehkraft verbessern, wenn sie eine Brille oder Linsen tragen würden.

Dass man gut sieht, ist wohl eine der wichtigsten Voraussetzungen für das sichere Führen eines Motorfahrzeuges. Über 90 Prozent der Informationen, die wir auf der Strasse aufnehmen, nehmen wir über das Auge wahr. Dass das Sehvermögen ab 50 Jahren rapide sinkt, ist eine Frage der Biologie und hat nichts mit Altersdiskriminierung zu tun, wie das von verschiedener Seite gegen die Befristung der Führerausweise eingewendet worden ist. Wir würden auch nicht Neuland betreten, wenn wir die Führerausweise in der Schweiz befristen würden. In der EU ist diese Regelung bereits umgesetzt.

Der Bundesrat schlägt aus meiner Sicht und aus Sicht meiner Minderheit mit dieser stufenweisen Befristung - zuerst die Befristung bis zum 50. Altersjahr, zwischen 50 und 70 der Sehtest, ab 70 Jahren die ärztliche Untersuchung - ein gutes Konzept vor. Der Aufwand für einen Sehtest ist minim, der Nutzen hingegen sehr gross.

Ich möchte Ihnen zum Schluss Folgendes sagen: Auch gutausgerüstete Fussgängerstreifen, wie wir sie vorhin alle verlangt haben, nützen und bringen der Verkehrssicherheit nichts, wenn der Autofahrer oder die Autofahrerin sie wegen mangelnden Sehvermögens gar nicht sieht. Deshalb ist die Minderheit I der Meinung, wir sollten jetzt den Sehtest ab dem 50. Altersjahr für obligatorisch erklären und so dem Entwurf des Bundesrates folgen.