Leuthard Doris · Bundesrat · 2011-12-19
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2011-12-19
Wortprotokoll
Man hat schon in der Kommission und im Ständerat festgestellt, dass das Parlament keine Befristung möchte. Ich nehme das zur Kenntnis, obwohl sehr viele Gründe für eine Befristung sprechen, das merken Sie gerade auch, wenn Sie mit den kantonalen Polizeiorganen sprechen.
Erstens kennt praktisch die ganze Welt eine Befristung; auch in der Europäischen Union wird die Befristung des Führerausweises in einem Jahr obligatorisch sein. Die Schweiz würde also einmal mehr zur Insel, wenn wir ein eigenes Prozedere für unsere Ausweise vorsähen. Das können wir tun, aber es ist völlig quer in der internationalen Landschaft.
Zweitens kennen wir auch schon befristete Ausweise. Der Pass, die Identitätskarte - alle Ausweise, denen wir ein relativ grosses Gewicht beimessen, werden befristet ausgestellt. Ich weiss nicht, wie viele von Ihnen noch gleich aussehen wie im achtzehnten Altersjahr, dem Jahr, in dem man den Fahrausweis erwirbt - nicht einmal ich sehe gleich aus wie vor dreissig Jahren! Es erschwert die Arbeit der Polizei doch erheblich, wenn sie bei einer Kontrolle z. B. schauen muss, ob Herr Ineichen im Alter von neunzehn Jahren dieselbe Person ist wie heute. Und Herr Giezendanner hatte doch einmal Haare auf dem Kopf und sieht heute auch nicht mehr gleich wie damals aus. Es gibt also gewichtige Argumente, welche auch hier für eine Erneuerung des Ausweises mindestens einmal auf das 50. Altersjahr hin sprechen.
Wir alle wissen, unser Sehvermögen lässt nach, und es ist unangenehm, wenn man das feststellt. Es ist noch unangenehmer, wenn man zum Augenarzt gehen muss, und es ist unangenehm, wenn mit zunehmendem Alter sogar die Fahreignung infrage gestellt ist. Ich erlebe viele Personen, für die es einen erheblichen Einschnitt ins Leben bedeutet, wenn ihre Fahreignung zur Diskussion steht. Jetzt können Sie sagen, die Freiheit gehe vor, oder Sie können sagen, die Sicherheit sei wichtiger. Der Bundesrat hat sich für das Sicherheitsmoment ausgesprochen, eben in Berücksichtigung unserer menschlichen Unzulänglichkeiten. Was ändern wir hier gegenüber heute? Der vertrauensärztliche Test ab dem 70. Altersjahr bleibt. Was wir aber zusätzlich wollen, ist ein Sehtest mit 50 und ein Sehtest mit 60 Jahren - das ist nicht so wahnsinnig viel.
Wenn Sie sagen, Sie gingen sowieso zum Sehtest, dann ist es sogar nicht einmal ein Eingriff, aber es erhöht die Sicherheit, die Disziplin und auch die Anwenderfreundlichkeit für die kantonalen Polizeiorgane. Reden Sie mit den Leuten in den Strassenverkehrsämtern: Wir sind ein mobiles Volk, viele Menschen ändern ihren Wohnsitz und melden das dem Strassenverkehrsamt nicht. Der Wegzug ohne Adressänderungsanzeige an das Strassenverkehrsamt führt zu grossen Problemen. Sehr oft kann man Personen, die zur ärztlichen Untersuchung aufgeboten werden sollen, nicht einmal mehr ausfindig machen. Auch hier können Sie sagen, Sie nähmen das in Kauf, das gebe es halt. Wir riskieren dann aber auch, dass es Personen gibt, die die Fahreignungsvoraussetzungen eigentlich nicht mehr erfüllen. Weil wir keine Möglichkeiten haben einzuschreiten - ausser nach einem Unfall -, bleibt dieses Manko unerkannt. Wir meinen deshalb in Abwägung der Risiken, die man bei einem unbefristeten Führerausweis hat, dass sich diese kleine Einschränkung durch zwei Sehtests, die wir einführen wollen, rechtfertigt. Und sie rechtfertigt sich erst recht bei den Personen, denen noch Fahrgäste anvertraut sind, wie das bei berufsmässigen Chauffeuren der Fall ist.
Das Konzept der Minderheit II macht überhaupt keinen Sinn: Wenn Sie sagen, Sie blieben dabei, ein Führerausweis sei grundsätzlich unbefristet, ausser für die Personen, die berufsmässig Auto fahren, dann haben Sie quasi Chauffeure, die zwei Ausweise tragen müssen: Wenn sie privat fahren, tun sie dies mit dem unbefristeten Ausweis, sobald sie aber aus beruflichen Gründen fahren, tun sie dies mit einem befristeten Ausweis. Dann würde die Aufgabe für die Polizei im Einzelfall noch sehr viel schwieriger, als sie es jetzt ist. Was die Minderheit II hier will, ist etwas, was den Zusatzaufwand im Vollzug wohl kaum rechtfertigen würde.
Es geht um einen Entscheid für oder gegen mehr Sicherheit. Wenn Sie die Freiheit bevorzugen, stimmen Sie dem Antrag der Mehrheit zu. Wenn Sie der Sicherheit Priorität erteilen, stimmen Sie dem Antrag der Minderheit I zu, und folgen Sie dem Bundesrat.