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Leuthard Doris · Bundesrat · 2011-12-19

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2011-12-19

Wortprotokoll

Das Bundesamt für Strassen prüft die Verwendung von einheimischem Holz für alle Infrastrukturvorhaben systematisch. Das Verwendungsspektrum ist im Bereich der Nationalstrassen indessen klein, insbesondere aufgrund der hohen Anforderungen bezüglich Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit. Gemäss den Richtlinien des Astra sind entlang der Nationalstrassen grundsätzlich Lärmschutzwände mit dem besten Kosten-Nutzen-Verhältnis zu verwenden. Derzeit erfüllen Lavabetonwände diese Bedingung am besten. Lärmschutzwände aus Holz sind intensiver im Unterhalt und weniger dauerhaft. Entlang der Nationalstrassen sind Lärmschutzwände häufig höher als drei Meter und abgekröpft, d. h. oben geneigt. Damit sind sie hohen statischen Kräften ausgesetzt, was wiederum eine verstärkte, teurere Verankerung bedingt. Zu berücksichtigen ist zudem, dass Holz eine schlechtere Lärmschutzwirkung hat als Lavabetonwände. Auf Wunsch betroffener Regionen werden für Lärmschutzwände im Einzelfall auch Glas oder andere Materialien wie zum Beispiel Holz verwendet, namentlich aus ästhetischen Gründen. Voraussetzung dafür ist, dass die betroffenen Regionen die entsprechenden Mehrkosten gegenüber Lavabetonwänden übernehmen.

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