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Bäumle Martin · Nationalrat · 2011-12-20

Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2011-12-20

Wortprotokoll

Wir sind beim CO2-Gesetz auf der Zielgeraden. Es geht um die letzte Differenz, und es ist eine klitzekleine Differenz. Es geht um den Ertrag aus den Sanktionen, also um die Bussen für die Autoimporteure, wenn sie das Ziel von 130 Gramm CO2 pro Kilometer nicht einhalten. Wie soll dieses Geld verwendet werden? Hier ist erstens festzuhalten, dass überhaupt nie Bussen anfallen werden, wenn sich die Automobilimporteure so verhalten, wie wir das im Gesetz legiferiert haben. Möglicherweise gibt es überhaupt kein Geld zu verteilen.

Wir haben verschiedene Möglichkeiten - Frau Bundesrätin Leuthard hat es gesagt -: Üblicherweise fallen Bussgelder in die Staatskasse. Beide Räte haben sich aber intensiv mit der Frage auseinandergesetzt, wie man dieses Geld besser einsetzen könnte. Der Nationalrat war bisher der Auffassung - wie die Minderheit auch heute noch -, eine Rückverteilung an die Bevölkerung sei die sauberste Lösung. Der Ständerat war der Auffassung, dass wir das Geld, wenn es anfallen sollte, dem Infrastrukturfonds zuweisen sollten. So wurde es damals auch im Sinne eines Kompromisses im Zusammenhang mit der Offroader-Initiative angedacht, die den Verkehrssicherheitsfonds als Lösung vorsah.

Wir haben intensiv über verschiedene Varianten diskutiert. Wie gesagt, geht es letztlich um ein Detail; es ist ein Streit um des Kaisers Bart, denn es gibt nur wenig oder gar kein Geld zu verteilen.

Inhaltlich kann man durchaus argumentieren - wie die Mehrheit und der Ständerat dies auch tun -, dass Investitionen aus dem Infrastrukturfonds, z. B. zugunsten des öffentlichen Verkehrs, hinsichtlich der Mobilität ja zu einer Verlagerung hin zum öffentlichen Verkehr führen sollen und damit eben der Zielerreichung des CO2-Gesetzes dienen. Es ist allerdings nicht sehr zielführend, darüber lange zu diskutieren, denn bei der Frage, wie viel diese Massnahme bringen wird, geht es um ein Detail; wie gesagt, geht es möglicherweise um gar kein Geld. Ordnungspolitisch hat die Minderheit nicht völlig Unrecht mit ihrer Auffassung, dass die Rückverteilung an die Bevölkerung grundsätzlich der richtige Weg wäre. Allerdings kann die Frage des Aufwands für wenig bis kein Geld durchaus auch in die Waagschale geworfen werden. Deshalb wäre die Zuweisung an den Infrastrukturfonds oder, noch einfacher, an die Staatskasse durchaus der zielführende Weg. Man kann hier beide Haltungen einnehmen.

Was wir aber schon festhalten dürfen: Wir befinden uns in der letzten Runde der Differenzbereinigung. Der Ständerat hat seiner Fassung mit dem Infrastrukturfonds einstimmig zugestimmt. Was tun wir, wenn wir heute der Minderheit folgen? Wir schaffen eine Differenz und provozieren eine Einigungskonferenz. Sie wissen, wie diese ausgeht: Wenn aus dem Ständerat eine mit Einstimmigkeit verabschiedete Vorlage in die Einigungskonferenz kommt, dann wird die Nationalratsdelegation überstimmt, auch wenn sie mit 5 zu 5 oder 7 zu 7 Stimmen eine andere Meinung vertritt; dann wird die Einigungskonferenz das beschliessen, was Ihnen heute die Mehrheit vorschlägt, nämlich die Fassung des Ständerates. Am Schluss würden Sie wieder die genau gleiche Abstimmung durchführen müssen wie heute. Die Frage wäre einfach: "Stimmen Sie dem Antrag der Einigungskonferenz zu?" Wenn Sie heute der Minderheit zustimmen, gehen Sie zudem das Risiko ein, dass wir die Vorlage nicht mehr in dieser Session abschliessend beraten können, weil nochmals eine Differenzrunde stattfinden wird.

Ich bitte Sie daher, auch im Sinne der Verfahrensökonomie, heute der Mehrheit zuzustimmen und die Differenz auszuräumen, um dieses Gesetz endlich in die Schlussabstimmung zu bringen. Die Kommission beantragt Ihnen dies mit 12 zu 10 Stimmen. Ich bitte Sie, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.