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Leuthard Doris · Bundesrat · 2011-12-20

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2011-12-20

Wortprotokoll

Die beweissichere Atemalkoholprobe ist in Europa längst Standard. Die Erfahrung dort zeigt, dass die Problematik des Verhältnisses zwischen Atemalkoholwert und Blutalkoholwert gelöst werden kann, indem für den Atemalkoholwert ein eigener Grenzwert festgelegt wird. Die Umrechnung in eine Blutalkoholkonzentration ist damit im Einzelfall hinfällig, und es bleiben nur die Fälle, in denen sowieso eine Blutprobe angeordnet werden muss, und dort kennen wir das System hinlänglich. Natürlich ist die Umrechnung auch eine Frage des Einzelfalles. Aber ich glaube, dass man in den Ausführungsbestimmungen genügend Spielraum hat, und die Erfahrungen aus Europa werden dort einfliessen.

Wenn Sie aber mit Ihrem Antrag auf Streichung das ganze System infrage stellen, dann geht dieser Antrag weit über die Fragen der Detailgenauigkeit hinaus, die in der Verordnung und in den Ausführungsbestimmungen noch zu klären sind. Sie beantragen Festhalten am heutigen, aufwendigen System der Blutprobe, Sie beantragen Festhalten am teureren und administrativ aufwendigeren System - einem System, das im Einzelfall tatsächlich zu einer Ungleichbehandlung führt, und das möchten wir nicht.