Binder Max · Nationalrat · 2011-12-20
Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-12-20
Wortprotokoll
Wir alle hier im Rat verurteilen den starken Anstieg der Raserereignisse, Raserunfälle und Raservorfälle der letzten Jahre. Wir sind auch bereit, bei der Ahndung dieser Ereignisse weit zu gehen. Die SVP-Fraktion ist aber der Meinung, dass der Gesetzgeber hier sehr weit geht - für uns geht er zu weit.
Es ist klar, dass man mit diesem neuen Artikel sicherstellen will, dass ein Raser nicht wieder ans Steuer darf, nachdem er erwischt worden ist. Allerdings muss man sich bewusst sein, dass längst nicht jedes Fahrzeug, das von einer solchen Person gelenkt wird, in deren alleinigem Eigentum ist. Oft ist es das Fahrzeug der Eltern, oft ist es geleast oder auch entwendet. Hier greifen wir in die Eigentumsgarantie der tatsächlichen Eigentümer solcher Fahrzeuge ein. Wir sind klar der Meinung, dass wir das nicht tun dürfen. Der Schutz des Eigentums ist ein hoher Wert, der nicht gefährdet werden darf.
Dieser Artikel geht auch weiter als der entsprechende Artikel 69 im Strafgesetzbuch. Wir greifen in diesem Fall ins geltende Strafrecht ein und verschärfen es hier im Strassenverkehrsgesetz. Man kann sicher darüber diskutieren, ob der Eigentümer bei einer Veräusserung oder Verwertung des Fahrzeuges respektive des Tatgegenstandes die Verfahrenskosten tragen muss. Dass ihm der allenfalls resultierende Resterlös auch noch entzogen wird, geht für uns aber zu weit.
Die SVP-Fraktion ist klar der Meinung, dass Artikel 69 StGB ausreicht, dass wir also im Strassenverkehrsgesetz keine schärfere Spezialregelung brauchen. Wenn, wie vorhin gesagt wurde, die Gerichte diesen Artikel 69 nicht oder zu wenig konsequent anwenden, dann ist das selbstverständlich nicht unsere Schuld, sondern dann ist dies eine Folge des Unvermögens der Gerichte oder ihres Unwillens, Artikel 69 StGB zu vollziehen.
Wir stimmen hier der Minderheit Hutter Markus zu.