Graf-Litscher Edith · Nationalrat · 2011-12-20
Graf-Litscher Edith · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-12-20
Wortprotokoll
Im Rahmen der Debatte in der Kommission zu Artikel 90 haben wir auch über die Petition "Keine Doppelspurigkeit von Straf- und Administrativverfahren bei Verkehrsdelikten" diskutiert. Wir haben das Anliegen bei Artikel 90 diskutiert, es wurde jedoch nicht aufgenommen.
Jetzt diskutieren wir über die Möglichkeit, ein Fahrzeug einzuziehen und zu verwerten. Wichtig ist, das wurde von meinen Vorrednerinnen auch bereits erwähnt, dass es nicht per se um eine öffentliche Verschrottung geht. Tatsache ist - in Buchstabe b wird explizit darauf hingewiesen -, dass die Voraussetzung für den Einzug ist, dass der Täter oder die Täterin von weiteren groben Verkehrsverletzungen abgehalten werden kann. Wenn andere Möglichkeiten bestehen, z. B. die Rückgabe des Wagens an eine Miet- oder Leasingfirma, wird das Auto nicht verschrottet. Ein wesentlicher Punkt ist auch, dass die Verwendung des Erlöses eben nicht mehr dem Täter zurückerstattet wird, sondern dass die öffentliche Hand zuerst für die Verfahrenskosten entschädigt wird und der Rest zweckmässig eingesetzt wird, z. B. für eine Opferhilfeorganisation. Das alles möchten der Bundesrat, der Ständerat und die Mehrheit der Kommission.
Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der Mehrheit der Kommission zuzustimmen.