Jositsch Daniel · Nationalrat · 2011-12-20
Jositsch Daniel · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-12-20
Wortprotokoll
Artikel 98a sieht die Bestrafung von Personen vor, die vor Verkehrskontrollen warnen. Es geht einerseits darum, dass der Vertrieb und Einsatz von Geräten verboten wird, die die behördlichen Kontrollen im Strassenverkehr unterlaufen oder erschweren. Andererseits soll die öffentliche - ich betone: die öffentliche - Warnung vor Verkehrskontrollen bestraft werden. Es geht also nicht um Einzelhandlungen. Wer einen Kollegen per Telefon auf eine Radarkontrolle aufmerksam macht, bleibt selbstverständlich straffrei. Es geht einzig um die systematische Unterwanderung der Kontrollen.
Die Minderheit möchte diese Handlungen straffrei lassen. Angesichts der heutigen technischen Möglichkeiten wäre das sträflich. Nur wirksame Kontrollen verhelfen dem Gesetz zu einer wirksamen Durchsetzung, und gerade im Bereich des Strassenverkehrs besteht heute schon ein erhebliches Durchsetzungsdefizit. Es ist daher nicht notwendig, die Kontrollen noch weiter zu schwächen. Der Minderheitsantrag Hutter Markus ist daher abzulehnen.
Vielleicht noch zwei, drei Sätze zu den Ausführungen von Herrn Hutter. Auf der einen Seite sagte er, ein Verbot wäre europaweit ein Einzelfall. Nun, ich muss Ihnen sagen, Herr Hutter: Ansonsten hat die bürgerliche Mehrheit in diesem Parlament absolut keine Probleme damit, wenn die Schweiz im strafrechtlichen Bereich einen Einzelfall darstellt. Ich verweise nur auf die Ausschaffungs-Initiative und weitere Vorstösse im strafrechtlichen Bereich, wo sich insbesondere die bürgerliche Seite geradezu darin übertrifft, nicht nur europaweite, sondern weltweite Einzelfalllösungen zu beschliessen.
Auf der anderen Seite machen Sie darauf aufmerksam, dass die strafrechtliche Verfolgung ihre Grenzen an der Landesgrenze respektive im Internet hat. Da muss ich Ihnen sagen: Wenn Sie das als Massstab nehmen, um das Strafrecht zurückzustutzen, dann müssen Sie das noch in verschiedenen anderen Bereichen machen. Es ist absolut nichts Neues, dass unser Einfluss an der Landesgrenze aufhört und dass wir im Internet gewisse Probleme haben. Das heisst aber nicht, dass wir zum Beispiel pädosexuelle Handlungen über das Internet jetzt nicht mehr bestrafen wollen, nur weil wir dort an Grenzen stossen. Deshalb bin ich der Ansicht, dass wir die Mehrheit unterstützen sollten; die SP-Fraktion tut das.
Allerdings, Herr Hutter, ist die in Absatz 4 vorgesehene Strafe von maximal drei Jahren Freiheitsstrafe für schwere Fälle völlig überrissen; da gebe ich Ihnen Recht. Deshalb habe ich auch den Einzelantrag gestellt, hier auf die Freiheitsstrafe zu verzichten. Damit könnten wir uns hier auf die Geldstrafe einigen; denn eine Geldstrafe für dieses Delikt ist angemessen, sicher aber nicht eine Strafdrohung, die analog ist zu jener bei fahrlässiger Tötung.
Deshalb beantrage ich Ihnen, den Antrag der Minderheit abzulehnen, der Mehrheit zuzustimmen und meinen Antrag zu Absatz 4 anzunehmen. Damit reduzieren Sie die Strafandrohung auf ein vernünftiges Mass.