Graf-Litscher Edith · Nationalrat · 2011-12-20
Graf-Litscher Edith · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-12-20
Wortprotokoll
Soll die Warnung vor Verkehrskontrollen möglich und gestattet sein oder nicht? Kontrollen sind das A und O für die Sicherheit. Radarwarnung ist heute schon verboten, aber nicht jede Art. Zulässig ist sie z. B. über Internet oder über spezielle Geräte. Auf der anderen Seite ist ein Teil der Geräte schon heute verboten. Nicht verboten ist die Warnung von Person A zu Person B. Verboten soll aber sein, wenn die ganze Öffentlichkeit über Facebook, Twitter oder über Internet über Radarstellen informiert wird. Die Mehrheit der Kommission - es ist, wie Herr Nationalrat Binder gesagt hat, eine knappe Mehrheit mit einer Stimme Unterschied - ist der Ansicht, dass ein für die Strassensicherheit wirksames Instrument nicht verlorengehen darf und empfiehlt Ihnen deshalb, Ihrem Antrag zuzustimmen.
Noch ein Satz zum Antrag Jositsch: Wir konnten ihn in der Kommission nicht diskutieren. Ich unterstütze aber den Vorschlag von Frau Bundesrätin Leuthard und denke auch, dass es sinnvoll ist, wenn wir nochmals über die Bücher gehen und prüfen, ob in schweren Fällen eine Freiheitsstrafe von drei Jahren wirklich angebracht ist, ob nicht mit einer Geldstrafe bestraft werden kann, wer sich nicht korrekt verhält.
In diesem Sinne empfehle ich Ihnen, dem Antrag Jositsch zuzustimmen.