Lexipedia

Gross Andreas · Nationalrat · 2011-12-20

Gross Andreas · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-12-20

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, die Karikatur von der Wirklichkeit zu unterscheiden. Es wurde die Wirklichkeit in einer Art karikiert, der wir widersprechen müssen.

Der erste Argument von Herrn Joder war sehr interessant. Er hat gesagt, dass diese unverbindliche Vorprüfung zu einem Ergebnis führen würde, das die Initiative bereits sozusagen "töten" würde. In der Kommission haben andere SVP-Leute genau das Gegenteil erzählt. Sie haben gesagt, das sei absolut ein Propagandabeitrag für die Initiative, wenn auf dem Unterschriftenbogen stehen würde, es könnte mit dem Völkerrecht Probleme geben.

Zu seinem zweiten Argument, zur allgemeinen Anregung: Von den rund 300 Volksbegehren, welche seit 1891 lanciert worden sind, sind neun in Form der allgemeinen Anregung abgefasst worden, in den letzten zwanzig Jahren keine einzige mehr. Gerade wenn das Instrument der allgemeinen Anregung wieder gebraucht würde, was sehr unwahrscheinlich ist, würde eine unverbindliche Vorprüfung Sinn machen, weil dann eben von Anfang an gesagt werden könnte, dass die offene Interpretation so eingeschränkt werden müsste, dass sie eben grundrechts- und völkerrechtskompatibel wäre. Das zweite Argument, das Herr Joder vorgebracht hat, spricht also gerade für die allgemeine unverbindliche materielle Vorprüfung in Bezug auf die Vereinbarkeit mit übergeordnetem Recht.

Beim dritten Argument widerspricht Herr Joder interessanterweise Herrn Fehr total. Herr Joder hat richtigerweise gesagt, dass die "zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts" - so steht es in der Verfassung - mit dem zwingenden Völkerrecht nicht identisch sind. Vielmehr hat der Bundesrat im Zusatzbericht wie auch in der Botschaft von 1999 in Bezug auf unsere Bundesverfassung ausdrücklich gesagt, das sei mindestens das zwingende Völkerrecht. Wenn es aber "mindestens" heisst, so heisst das "noch mehr als das". Das hat der Bundesrat im Zusatzbericht jetzt wieder ausgeführt. Gerade weil das nicht von vornherein absolut klar ist - vor allem für Leute, die nicht Spezialisten sind -, macht es Sinn, dies im Dialog, wie das Frau Bundesrätin Simonetta Sommaruga gesagt hat, zu benennen oder dann auch als unverbindlichen Hinweis auf dem Unterschriftenbogen festzuhalten.

Zu Herrn Fehr: Ihr erstes Argument bezieht sich nicht auf den Kerngehalt der direkten Demokratie - davon war überhaupt nicht die Rede -, sondern es geht um den Kerngehalt der Grundrechte. Der "Kerngehalt der Grundrechte" ist ein Zitat aus Artikel 36 Absatz 4 unserer Bundesverfassung, der Begriff ist also eingeführt. Es steht in diesem Absatz 4, dass der Kerngehalt der Grundrechte unantastbar ist. Wenn Sie diese Grundrechte antasten wollen, obwohl sie gemäss Bundesverfassung unantastbar sind, müssen Sie zuerst Absatz 4 von Artikel 36 infrage stellen. Sie müssen eventuell zuerst die EMRK aufkünden, oder Sie müssen Absatz 4 ändern; erst dann können Sie ihn antasten. Sie müssen dazu zwei Volksinitiativen einreichen. Man kann nämlich grundsätzlich für die Antastbarkeit sein, aber gegen Ihre Art der Berührung der Unantastbarkeit; darum geht es. Sie müssen präziser sein. Sie können alles machen, die Verfassung ist enorm offen. Aber wenn Sie Grundrechte, die bei uns geschützt sind, oder die EMRK infrage stellen, dann müssen Sie sich getrauen, diese zuerst aufzukünden.

Sie dürfen uns jetzt aber nicht unterstellen, wir würden etwas tun, was Sie und wir nicht wollen. Wir stärken die direkte Demokratie. Es ist ein Recht des Bürgers zu wissen, wozu er Ja oder Nein sagt. Wenn er Ja sagt, dann darf damit nicht gespielt werden. Dieses Vertrauen in die Sicherheit des Ja oder des Nein ist ein wesentlicher Beitrag zur Stärkung der direkten Demokratie. Deshalb haben wir ein Problem; wir müssen es angehen, auch wenn es schwierig ist.

Wir beantragen Ihnen, zweimal Ja zu sagen, damit wir diese Etappe miteinander hinter uns bringen können.