Kessler Margrit · Nationalrat · 2011-12-20
Kessler Margrit · Nationalrat · St. Gallen · Grünliberale Fraktion · 2011-12-20
Wortprotokoll
Mit 22 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat die SGK bei der Gesamtabstimmung dem umfassenden Gesetzentwurf des Bundesrates, der Vorlage "Massnahmen gegen Zwangsheiraten", zugestimmt.
Das Gesetz soll Zwangsheiraten verhindern, die Opfer wirksam unterstützen und ihre Grundrechte schützen. Als Zwangsheirat gelten jene Eheschliessungen, die gegen den Willen von mindestens einem Ehepartner geschehen. Davon ist die arrangierte Ehe abzugrenzen, die zwar von Verwandten veranlasst, aber im Einverständnis mit dem Ehepartner geschlossen wird. Die Kinderehe stellt eine Form der Zwangsehe dar, weil sie nicht durch die Entscheidung mündiger Partner zustande kommt.
Obwohl beide Geschlechter betroffen sind, erfahren besonders Frauen und Mädchen aufgrund patriarchalischer Familien- und Gesellschaftsstrukturen Gewalt; denn im Vergleich mit Männern und Jungen verfügen sie über wenig Macht, Bewegungs- und Handlungsmöglichkeiten. In der Schweiz gibt es Betroffene christlichen, hinduistischen, jüdischen oder muslimischen Glaubens, mit und ohne Migrationshintergrund.
Zwangsehen werden unter Druck geschlossen. Die Mittel, die dabei zum Einsatz kommen, sind sehr unterschiedlich. Sie reichen von psychischem Druck - dem Appell an die Familienehre und der Drohung - bis zur physischen Gewaltanwendung. Durch eine Zwangsheirat werden zahlreiche Menschenrechte verletzt, nicht nur jenes der freien Wahl des Ehegatten bzw. der Ehegattin. Eine erzwungene Eheschliessung zieht meistens weitere Menschenrechtsverletzungen nach sich: innerfamiliäre Herrschaftsverhältnisse, häusliche Gewalt, Vergewaltigung in der Ehe - kurzum: mannigfaltige Verletzungen des Rechts auf körperliche und seelische Integrität. Die Grünliberalen glauben, dass auch die Rechte auf Bildung und Arbeit von zwangsverheirateten Frauen zu kurz kommen oder ganz auf der Strecke bleiben. Dieses Gesetz wird auch in diesem Punkt Verbesserungen herbeiführen.
Neu darf eine Zivilstandsbeamtin oder ein Zivilstandsbeamter bei offenkundigen Fällen von Zwangsheiraten ihre bzw. seine Mitwirkung verweigern. Haben die zuständigen Zivilstandsbeamten bei der Prüfung des Ehegattennachzugs Anhaltspunkte dafür, dass für die Ehe ein Ungültigkeitsgrund vorliegt, so melden sie dies der für die Klage zuständigen Behörde. Das Gesuch für den Ehegattennachzug wird bis zum Entscheid der Behörde sistiert.
In den meisten Fällen wird eine Zwangsehe erst einige Zeit nach der Trauung entdeckt. Die Grünliberalen finden es wichtig, im Gesetz vorzusehen, dass eine Zwangsehe auch nachträglich aufgehoben werden kann. Mit dem vorgeschlagenen neuen Artikel 105 Ziffer 5 ZGB wird der Anwendungsbereich des bisher geltenden Artikels 107 Ziffer 4 ZGB erweitert. Für die Annahme einer Ungültigkeit ist es nicht mehr erforderlich, dass ein Ehegatte oder eine ihm nahe verbundene Person bedroht wurde, neu gilt dies auch hinsichtlich weniger massiver Formen von Druckausübung. Im Rahmen von Artikel 105 kann auch die subjektive Perspektive des Opfers berücksichtigt werden. Es ist nicht erforderlich, dass explizit ein ernsthafter Nachteil angedroht wird.
Es geht hier um eine wichtige Gesetzesrevision. Die Grünliberalen bitten Sie, dem Gesetz zuzustimmen bzw. auf den Entwurf einzutreten, damit Zwangsheiraten, die unserer Kultur fremd sind, nicht mehr toleriert werden.