Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2011-12-05
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2011-12-05
Wortprotokoll
Der Bundesrat unterstützt das Anliegen der parlamentarischen Initiativen Leutenegger Oberholzer und Bürgi; sie sind ja identisch. Mit [PAGE 1051] ihnen sollen die Fristen für die Gewährleistung im Kaufrecht verlängert und besser auf diejenigen im Werkvertragsrecht abgestimmt werden.
Sie haben vom Kommissionssprecher gehört, dass die Vorlage eine ziemlich lange Vorgeschichte hat. Ich will jetzt nicht im Detail darauf zu sprechen kommen, aber doch so viel sagen: Die Vorlage, die Sie heute vor sich haben, ist in den Augen des Bundesrates ein guter Kompromiss, und zwar ein Kompromiss zwischen den Interessen des Käufers und den Interessen des Verkäufers. Die Lösung bringt auch eine moderate Annäherung des schweizerischen Rechts an das europäische Recht. Im schweizerischen Kaufrecht wird aber nach wie vor der Vertragsfreiheit ein prominenter Platz eingeräumt.
Nun hat Ihre Kommission die Vorlage gegenüber dem Beschluss des Nationalrates in einigen Punkten abgeändert. Der Bundesrat unterstützt die vorgenommenen Änderungen. Er unterstützt auch die Einzelanträge von Herrn Stadler, der ja im Namen der Redaktionskommission die Vorlage sprachlich optimiert hat. Die vorgenommenen Änderungen zielen fast ausschliesslich auf redaktionelle Verbesserungen, der Kommissionssprecher hat es erwähnt. Materiell fällt nur eine einzige Änderung ins Gewicht, nämlich die Streichung von Artikel 199 Buchstabe b Ziffer 2. Die Streichung hat einen etwas weiteren Anwendungsbereich der verlängerten Gewährleistungsfrist zur Folge. Das heisst, neu ist die Gewährleistungsfrist nicht nur im Verhältnis zu den Konsumentinnen und Konsumenten zwingend, sondern auch dann, wenn es sich beim Käufer um eine Person handelt, die die Sache im Rahmen ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit braucht. Das ist eine moderate Ausweitung. Dahinter steht die Überlegung, dass kleine und mittlere Unternehmungen häufig in einer ähnlichen Weise schutzbedürftig sind wie die Konsumentinnen und Konsumenten. Der Bundesrat teilt diese Einschätzung.
Erlauben Sie mir zum Schluss noch ein Wort zum nicht ganz einfachen Verhältnis dieser Vorlage zu jener zum Verjährungsrecht. Es wurde auch immer wieder erwähnt - die Vernehmlassung zum Verjährungsrecht ist übrigens vor wenigen Tagen zu Ende gegangen -: Die beiden Vorlagen sind miteinander verwandt, aber sie handeln von unterschiedlichen Ansprüchen. Beim Gewährleistungsrecht geht es um den Schutz des Käufers, der eine minderwertige Ware erhält. Er soll diese zurückgeben können oder weniger für sie bezahlen müssen, und das unabhängig davon, ob den Verkäufer in Bezug auf den Minderwert ein Verschulden trifft oder eben nicht. Bei der Vorlage zum Verjährungsrecht dagegen geht es darum, dass der Verkäufer eine Sache gar nicht erst liefert oder aber der Verkäufer für eine gelieferte Sache nicht bezahlt wird. Das ist ein anderer Sachverhalt, und diese unterschiedlichen Ansprüche bedingen denn auch unterschiedliche Fristen.
Insgesamt ist der Bundesrat der Meinung, dass Ihre vorberatende Kommission für Rechtsfragen sehr gute Arbeit geleistet hat, und er dankt Ihnen dafür. Zusammen mit der Kommission lädt Sie der Bundesrat ein, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen. Ich kann hier noch beifügen, dass die Ausführungen von Herrn Ständerat Freitag auch vonseiten des Bundesrates unterstützt werden.