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Schenker Silvia · Nationalrat · 2011-12-22

Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-12-22

Wortprotokoll

Die Initiative "Schutz vor Passivrauchen" verlangt, dass Innenräume, die als Arbeitsplatz dienen, sowie öffentliche Gebäude grundsätzlich rauchfrei sind. Restaurants werden somit in der ganzen Schweiz rauchfrei. Abgetrennte Raucherräume, sogenannte Fumoirs, können vom Gesetzgeber zugelassen werden, solange sie nicht als Arbeitsplatz dienen. In der Gastronomie bedeutet dies, dass unbediente Fumoirs weiterhin möglich sind.

Unsere persönliche Freiheit hört dort auf, wo wir mit unserem Handeln die Freiheit Dritter beeinträchtigen. Die Initiative will das Rauchen nicht verbieten, sondern die Menschen vor dem gesundheitsschädigenden Passivrauchen [PAGE 2237] schützen. Rauchen bleibt also überall dort erlaubt, wo niemand unfreiwillig mitrauchen muss, z. B. in der eigenen Wohnung, in einem abgeschlossenen Raum, in dem niemand arbeitet, im Garten oder in einer Parkanlage. Der Initiativtext ermöglicht auch explizit das Rauchen in Einzelräumen, die durch ihren Zwangscharakter Privaträumen gleichzusetzen sind, z. B. in Altersheimen und Gefängnissen.

Das Bundesgesetz lässt es zu, dass die Kantone weiter gehende Regelungen zum Schutz vor Passivrauchen erlassen. Obwohl das aus gesundheitlicher Sicht begrüssenswert ist, führt es neben den unklaren Regelungen der Bundeslösung zu einem Wirrwarr an kantonalen Gesetzen sowie zu Unsicherheiten und Schwierigkeiten im Vollzug. Heute hat im Durcheinander der kantonalen Bestimmungen niemand mehr den Durchblick. Verantwortlich dafür ist das Bundesgesetz, weil es sich nicht an den bereits beschlossenen kantonalen Regelungen orientiert. Die Mehrheit der Kantone kennt weiter gehende Bestimmungen als das Bundesgesetz. Acht Kantone verfügen über eine Regelung, wie sie die eidgenössische Initiative "Schutz vor Passivrauchen" für die ganze Schweiz fordert, sieben Kantone verbieten Raucherbetriebe, lassen aber die Bedienung in Fumoirs zu. Im Thurgau, im Aargau und in neun weiteren Kantonen hingegen dürfen Lokale, die kleiner als 80 Quadratmeter sind, als Raucherlokale geführt werden. Dieser Flickenteppich an unterschiedlichen Regelungen ist verwirrend für Gäste, Arbeitnehmer und Touristen.

Die Initiative vertritt kein fundamentalistisches Anliegen. Sie verlangt die Einführung eines einheitlichen Standards, der in acht Schweizer Kantonen und in den meisten Ländern Europas heute selbstverständlich ist. Die Schweiz ist bald eines der letzten Länder in Europa, die keinen umfassenden Schutz vor dem Passivrauchen am Arbeitsplatz kennen.

Kantonale Urnengänge und Umfragen ergeben ein klares Resultat: Die Bevölkerung will rauchfreie Arbeitsplätze und Restaurants. Umfragen in den Kantonen, die über eine Regelung verfügen, wie sie die eidgenössische Volksinitiative fordert, zeigen, dass die Akzeptanz in der Bevölkerung sehr hoch ist und nach der Einführung der rauchfreien Gastronomie noch gestiegen ist. So sind zum Beispiel knapp ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesundheitsgesetzes im Kanton Wallis 81 Prozent der Walliserinnen und Walliser mit der rauchfreien Gastronomie zufrieden. Die Umfrage zeigt ausserdem auf, dass Walliserinnen und Walliser aufgrund des Rauchverbots nicht seltener, sondern sogar öfter in Restaurants und Cafés einkehren.

Es wird Zeit, die Lücken des Bundesgesetzes zu schliessen, dem Flickwerk an kantonalen Regelungen ein Ende zu bereiten, den Volkswillen zu beachten und schweizweit alle Arbeitnehmer und Restaurantgäste umfassend und wirksam vor dem gesundheitsschädigenden Passivrauchen zu schützen.

In diesem Sinne bitte ich Sie, die Initiative "Schutz vor Passivrauchen" zur Annahme zu empfehlen.