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Flückiger-Bäni Sylvia · Nationalrat · 2011-12-22

Flückiger-Bäni Sylvia · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-12-22

Wortprotokoll

Man kann es drehen und wenden, wie man will: Die Volksinitiative der Lungenliga muss als eigentliche Zwängerei bezeichnet werden. Kaum ist das neue Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen am 1. Mai 2010 in Kraft gesetzt worden - es hat ja in diesem Bereich deutliche Verbesserungen gebracht -, sollen mit der Initiative noch schärfere und restriktivere Regelungen erlassen werden.

Dieses radikale Verbot hat nichts mehr mit Passivraucherschutz zu tun. Der Schritt zur totalen Diskriminierung der Raucherinnen und Raucher, ja zu einem totalen Rauchverbot, ist nicht mehr weit. Wollen wir das? Seien wir doch so tolerant und gönnen wir auch unseren rauchenden Mitmenschen das kleine Stück Freiheit, das sie noch haben.

Als Vorstandsmitglied des Schweizerischen Gewerbeverbandes möchte ich noch ein paar Worte zum Gastgewerbe sagen, weil diese Unternehmen besonders von der Volksinitiative "Schutz vor Passivrauchen" betroffen sind. Immerhin handelt es sich hier um 28 000 Betriebe mit 234 000 Arbeitsplätzen. Diese Unternehmen erachten den Passivraucherschutz, wie er durch das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen, das seit 1. Mai 2010 in Kraft ist, gewährt wird, als einen realistischen politischen Kompromiss. Es schützt den Nichtraucher und lässt dem Gastgewerbe in einem eng definierten Rahmen die Möglichkeit, auch rauchende Gäste zu bewirten.

Gastgewerbliche Betriebe sind gemäss geltendem Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen rauchfrei. Die Ausnahmen sind klar geregelt: Das Rauchen ist nur möglich, wenn ein schriftliches Einverständnis des Mitarbeiters dazu vorliegt. Weiter sind Raucherlokale zwar zugelassen, jedoch nur bis 80 Quadratmeter Grösse, was einem Betrieb mit etwa sechs bis sieben Tischen entspricht.

Die eidgenössische Initiative "Schutz vor Passivrauchen" schiesst weit darüber hinaus: Fumoirs sollen künftig nicht mehr bedient werden, und die Möglichkeit, kleine Raucherlokale zu betreiben, fällt ganz weg. Diese Forderungen gehen entschieden zu weit.

Wir müssen bedenken, dass das Gasthaus in Form einer Begegnungsstätte auch eine grosse soziale Aufgabe wahrnimmt, gerade jetzt wieder über die Festtage. Damit wird dafür gesorgt, dass niemand alleine sein muss. Nebst der Abgabe von Speis und Trank werden Geselligkeit und Kommunikation gepflegt, und diese Möglichkeit soll auch künftig Rauchern und Nichtrauchern offenstehen. Diese für die Allgemeinheit äusserst wertvolle Aufgabe sollte jetzt wirklich nicht mit noch mehr Fesseln belegt werden, denn damit strafen wir unnötig all jene Wirtinnen und Wirte, die tagtäglich mit viel Herzblut in ihren Betrieben stehen und in einem ohnehin immer härter werdenden Umfeld ihr Bestes geben.

Den Vogel abgeschossen hat aber eindeutig die ausserparlamentarische Kommission für Tabakprävention, die uns Nationalrätinnen und Nationalräte via Mediendienst des Departementes des Innern auf offiziellem Papier der Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft mit einer Medienmitteilung vom 19. Dezember 2011 aufgerufen hat, dem Volksbegehren zuzustimmen und "die Lücken beim Passivrauchen endgültig zu schliessen". Diese mehr als problematische Einmischung einer ausserparlamentarischen Kommission in die Kompetenzen des Gesetzgebers wirft gravierende staatspolitische Fragen auf: Gemäss Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz haben diese Kommissionen die Aufgabe, Bundesrat und Verwaltung zu beraten. Es kann und darf aber nicht vorkommen, dass sich solche Kommissionen als oberste Gesetzgeber aufspielen und dabei Bundesrat und parlamentarische Kommissionen desavouieren.

Kommt dazu, dass solche Kommissionen oftmals völlig einseitig zusammengesetzt sind. Dies trifft auch im vorliegenden Fall zu. Während Personen, die den "Tabakkreisen" zugerechnet werden, in der Kommission nicht vertreten sind, gehören mehrere Mitglieder der Kommission der Lungenliga an, welche die Initiative lanciert hat. Ich habe bereits in der vergangenen Sommersession mit einer Interpellation (11.3496) auf diesen Missstand hingewiesen, und zwar im Zusammenhang mit der Eidgenössischen Kommission für Alkoholfragen. Ich erwarte vom Bundesrat, dass er nun endlich handelt.

Ich möchte Sie bitten, sich von diesem nicht nachvollziehbaren, inakzeptablen Störmanöver der Kommission für Tabakprävention nicht beeinflussen zu lassen, jetzt erst recht dem Bundesrat und dem Antrag der klaren Mehrheit unserer vorberatenden Kommission zu folgen und diese Volksinitiative abzulehnen.

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