Chopard-Acklin Max · Nationalrat · 2011-12-22
Chopard-Acklin Max · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-12-22
Wortprotokoll
Möchten Sie täglich acht bis neun Stunden in geschlossenen, rauchgeschwängerten Räumen unter 80 Quadratmetern arbeiten? Wohl kaum! Genau dies lässt aber die aktuelle Gesetzgebung im Gastgewerbe zu. Denn das arbeitende Servicepersonal kann mit dieser Gesetzgebung ganztägig dem Zigarettendunst ausgesetzt werden und muss daher in vielen Kantonen nach wie vor Gesundheitsbeeinträchtigungen hinnehmen. Gewiss, laut dem aktuellen Gesetz darf kein Arbeitnehmer und keine Arbeitnehmerin zum Arbeitseinsatz in Raucherlokalen oder Raucherräumen gezwungen werden, denn das Gesetz sieht vor, dass die Serviceangestellten in eine Tätigkeit in Raucherlokalen schriftlich einwilligen müssen, dass sie sich freiwillig damit einverstanden erklären müssen; so weit die Theorie in der Gesetzgebung.
Für mich als Gewerkschafter, der sieht, wie es in der realen Arbeitswelt wirklich läuft, ist dieser Umgang mit dem Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aber eine Farce. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind ganz einfach auf einen Arbeitsplatz angewiesen - Punkt. Daher müssen sie zu oft auch schlechte und ungesunde Arbeitsbedingungen akzeptieren. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten besteht keine echte Wahlmöglichkeit. Ich frage Sie: Welche langjährige Serviceangestellte verweigert gegenüber dem Wirt ihr Einverständnis zur Arbeit im Raucherlokal und setzt so ihre Stelle aufs Spiel? Oder: Wer, der auf Stellensuche ist, akzeptiert nicht eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag, um endlich wieder einen Job zu erhalten? Sie merken, wenn Sie ehrlich sind, dass nicht alle, die gerne Nein zur Arbeit im Raucherlokal sagen möchten, auch wirklich die Chance dazu haben.
Ich kenne persönlich Serviceangestellte, die unter dieser Belastung leiden, gerade jetzt im Winter, wo auch die Raucher noch mehr und länger in den Lokalen sitzen. Es ist doch nicht fair, dass wir mit der heutigen gesetzlichen Bestimmung unter dem Feigenblatt der Freiwilligkeit die Verantwortlichkeit für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz einfach auf die Schultern der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abwälzen. Schliesslich gehört neben der Lohnpflicht in einer modernen Arbeitswelt auch der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu den wichtigsten Pflichten des Arbeitgebers. Diese Fürsorgepflicht einfach zu delegieren, indem die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in eine Gesundheitsbeeinträchtigung einwilligen müssen, wenn sie ihren Job behalten oder einen neuen erhalten wollen, ist eine gefährliche und rückwärtsgerichtete Entwicklung.
Ich höre immer wieder das sonderbare Argument, die Kantone könnten ja in ihrer Gesetzgebung weiter gehen als das Bundesgesetz, und einige Kantone hätten dies auch getan. Stimmt. Nur, der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ist doch wirklich keine föderalistische Frage. Setzen wir also ein Zeichen im Interesse des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz in der ganzen Schweiz, und unterstützen wir gemeinsam die eidgenössische Volksinitiative "Schutz vor Passivrauchen". Denken wir an das Personal, welches in einer Gaststätte nicht nur kurz zu Besuch weilt, sondern ganztägig und über Jahre den Schadstoffen des Tabakrauchs schutzlos ausgeliefert ist. Mit der Umsetzung dieser Volksinitiative wird es für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kein Dilemma mehr geben zwischen dem Gesundheitsschutz und dem Erhalt der Arbeitsstelle. Zudem macht die Volksinitiative zum Schutz vor Passivrauchen Schluss mit dem wettbewerbsverzerrenden Flickenteppich verschiedener kantonaler Vorschriften. Sie fordert eine schweizweit einheitliche und wirksame Regelung zum Schutz der Bevölkerung und insbesondere des Personals vor dem Passivrauchen. Das macht Sinn.
Die Volksinitiative bleibt gegenüber den Bedürfnissen der Raucherinnen und Raucher und der Gastwirte, die den Gästen weiterhin Rauchgelegenheiten bieten wollen, genügend tolerant. Denn die Betreiber von Gastronomiebetrieben haben auch nach Annahme dieser Initiative weiterhin die Möglichkeit, unbediente Raucherräume einzurichten und zu betreiben. Auch das Rauchen im Freien oder im Privaten wird durch diese Initiative schliesslich nicht eingeschränkt.
Besten Dank für Ihre Zustimmung zur Initiative.