Minder Thomas · Ständerat · 2011-12-20
Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-12-20
Wortprotokoll
Es ist, wie Kollegin Fetz richtig festgestellt hat, eine Tatsache, dass keiner der UBS-Verantwortlichen trotz Milliarden Franken Staatshilfe, trotz Milliardenverlusten und trotz Millionensalären auf Stufe Organ - ich erinnere hier an die 26 Millionen Franken von Herrn Ospel - zur Verantwortung gezogen worden ist. Keine einzige fehlbare Person wurde verurteilt. Dies ist in den Augen des Volkes unverständlich. Nicht nur die Staatsanwaltschaft hat versagt, auch die Finma hat keinen Gebrauch von Artikel 33 des Finanzmarktaufsichtsgesetzes gemacht, welcher ihr ermöglicht hätte, ein Berufsverbot von bis zu fünf Jahren auszusprechen. Glauben Sie wirklich, dass wir die Glaubwürdigkeit in unser kapitalistisches und insbesondere ins Swiss-Banking-System zurückbringen, wenn derartige Machenschaften auf der Teppichetage wie im Fall UBS nicht sanktioniert werden, so ganz im Sinne von "Die Kleinen hängt man, und die Grossen lässt man laufen"? Nein, das begreift das Volk nicht, wirklich niemand.
Für mich ist der Fall UBS in dieser Angelegenheit ein Déjà-vu: Auch die Verantwortlichen der Swissair tragen noch immer alle weisse Westen. Kollegin Fetz, ich bin mit Ihnen einig: Da muss es schärfere Sanktionen geben, insbesondere in einem Falle UBS, wenn ein Finanzdienstleister Staatshilfe benötigt, nämlich indem der ganze Verwaltungsrat und die ganze Geschäftsleitung mit einem mehrjährigen [PAGE 1235] Berufsverbot belegt werden oder zumindest belegt werden können. Schliesslich wird ein Autofahrer, welcher eine Person zu Tode fährt, auch mit dem Führerscheinentzug bestraft. Dasselbe gilt für einen Piloten, der sein Flugzeug "groundet". Für mich ist es eine Selbstverständlichkeit, dass es Aufgabe des Staates sein muss, solche Personen für eine gewisse Zeit aus der Gesellschaft auszuschliessen.
Das machen wir bei fast allen Vergehen eindeutig zu wenig, und zu wenig konsequent machen wir das bei Wirtschaftsdelikten. Zählen Sie mir fünf Personen auf, die in den letzten Jahren bei beweisbarem Missmanagement mit Gefängnis oder U-Haft bestraft wurden! Ich spreche hier vor allem den Finanzbereich an. Mir jedenfalls kommt spontan ausser Dieter Behring niemand in den Sinn. Ich könnte Ihnen aber aus dem Stegreif einige Finanzdienstleister nennen, die in den letzten Jahren durch Missmanagement der schlimmsten Sorte aufgefallen sind. Schon jetzt legt das Obligationenrecht die Verantwortlichkeiten des Verwaltungsrates klar fest: "Der Verwaltungsrat hat folgende unübertragbare und unentziehbare Aufgaben: die Oberleitung der Gesellschaft", und auch "die Oberaufsicht über die mit der Geschäftsführung betrauten Personen" obliegt dem Verwaltungsrat. Doch anscheinend ist dieses Gesetz zu wenig griffig.
Es ist doch ganz einfach: Die hohen Gehälter bei den Finanzdienstleistern - und da sind wir bei meinem Lieblingsthema - widerspiegeln, dass damit auch eine hohe Verantwortung einhergeht. Nur muss es, wenn man dieser Verantwortung nicht nachkommt, für jeden einzelnen Banker auch harte Konsequenzen geben. Das heisst, die Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen werden, mit einem Berufsverbot belegt werden können, zumindest bei den Finanzdienstleistern. Herrn Ospel mit einem mehrjährigen Berufsverbot zu belegen wäre wohl keine Todsünde. Sie wissen, dass Herr Wuffli und Co. bereits wieder am Wirtschaften sind. Auch zum Schutz des Bankenplatzes Schweiz, welcher bekanntlich eine sehr grosse Bedeutung für unsere Volkswirtschaft hat, sollten wir hier eingreifen.
Es ist mehr als bedauerlich, dass die Finma im Falle UBS nicht von ihrer Kompetenz hinsichtlich Berufsverboten Gebrauch gemacht hat. Da wäre ein Exempel angebracht gewesen, insbesondere wenn man erkennt, wie intensiv und grosszügig dieses Parlament der UBS geholfen hat - auch bei anderen Verfehlungen; Sie wissen, welche ich anspreche -, den Kopf aus der Schlinge zu ziehen.
Ich bitte den Rat, diese Motion anzunehmen.