Fetz Anita · Ständerat · 2011-12-20
Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-12-20
Wortprotokoll
Wir haben heute Morgen eine Bankendiskussion, und das scheint mir nicht abwegig zu sein, weil in diesem Feld einiges los ist und es auch zu unseren Aufgaben gehört, hier regulierend einzugreifen.
Sie erinnern sich vielleicht noch an den Fall London der UBS: Ein einzelner Trader soll es geschafft haben, im Investmentbanking, und zwar im Eigenhandel, 2,3 Milliarden Dollar in Grund und Boden zu fahren. Das sind etwa 2150 Millionen Franken oder, um es anders auszudrücken, 5 Prozent der Marktkapitalisierung der UBS, Stand letzter Freitag. Sie können sich dem Gedankenspiel selber stellen: Wie viele solcher Trader wären erforderlich gewesen, um die UBS in dramatische Schieflage zu bringen? Sie brauchen nicht einmal alle zehn Finger dazu. Das ebenfalls Beunruhigende daran ist, dass die UBS zuvor die Entlassung von 3500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bekanntgegeben hatte, um just zwei Milliarden Franken einzusparen. Nun können wir rätseln, ob statt der 3500 Angestellten einfach 7000 entlassen werden; wir wissen es nicht, wie diese über zwei Milliarden Franken wieder eingespart werden.
Und um genau diesen Punkt geht es mir: Mit der "Too big to fail"-Vorlage haben wir unser Finanzsystem zu schützen versucht. Die unmittelbaren Folgen eines Fehlverhaltens einer systemrelevanten Bank sollten unser Finanzsystem insgesamt nicht mehr aus den Angeln heben können. Ich habe es schon gesagt: Das war gut, das war richtig. Ich bin zwar nicht sicher, ob es reichen wird, aber es war richtig. Es gibt aber auch noch eine andere Grösse. Das sind die mittelbaren Folgen. Hier stellt sich die Frage, wie die Banken vor sich selbst geschützt werden können, auch und gerade zum Schutz der anständigen Bankangestellten, die nachher die Suppe auslöffeln müssen. Diese befinden sich aber vor allem in den unteren Etagen oder unten an der Treppe. Wie es an der Spitze aussehen wird, haben wir ja ebenfalls gerade entschieden respektive nicht entschieden. Die Spitze soll auch in extremen Fällen weitermachen dürfen wie bisher.
Zu den mittelbaren Folgen gehören damit aus unserer Sicht natürlich auch die Auswirkungen auf die Volkswirtschaft, nicht zuletzt auf den Binnenkonsum, den diese Angestellten mitstützen, solange sie eben angestellt sein können. Hier hakt meine Motion ein. Sie hat dadurch eine grundsätzlich andere Ausrichtung als die "Too big to fail"-Vorlage, die der Bundesrat immer - ich sage es jetzt einmal ein bisschen provokativ - als Killerargument nimmt, um sämtliche weitere Regulierungen im Finanzsektor abzuwehren.
Der Eigenhandel soll abgetrennt werden müssen. In den USA wird das durch die Volcker Rule geschehen, wenn auch in weichgespülter Form. Sie alle wissen, dass der Eigenhandel null Produktivität hat. Es wird schlicht und einfach mit Kundengeldern spekuliert. Mal hat man Glück im Casino, mal hat man Pech. Hat man Glück, bekommt man extrem viel Bonus; hat man Pech, muss man nicht hinstehen, sondern dann werden die unteren Angestellten entlassen. Ich meine, das ist ein System, das wir im Schweizer Finanzsektor nicht brauchen.
Natürlich hat der Bundesrat in einem Punkt seiner Stellungnahme Recht: Selbstverständlich ist der Begriff des Eigenhandels problematisch. Wenn man ihn ausschliesslich auf das eigentliche Proprietary Trading bezieht, ist das natürlich absurd. Auch im Professional Trading und bei den Buy and Hold Investments positioniert sich die Bank, im Flow Trading ebenfalls, wenn auch nur sehr begrenzt und kurzfristig. Genau deshalb sollte ein Verbot im Grundsatz selbstverständlich die erforderlichen Ausnahmen mit einschliessen. Wir alle wissen, dass von ganz bestimmten Businessfeldern eine minimale Eigenhandelsaktivität gefordert ist; aber das ist ein minimales Feld. Diese Ausnahmen könnte nach meinem Vorschlag die Finma festlegen. Dann hätten wir überhaupt kein Problem, dann wären die Risiken im Eigenhandel gebannt, und es wäre trotzdem weiterhin möglich, dort, wo es businessmässig für die Kunden nötig ist, Eigenhandel zu betreiben.
Ich bitte Sie deshalb, die Motion anzunehmen.