Studer Heiner · Nationalrat · 2001-06-08
Studer Heiner · Nationalrat · Aargau · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2001-06-08
Wortprotokoll
Ich unterstütze die Motion Chiffelle und will das mit folgenden Überlegungen begründen:
Ich bin seit Jahren Mitglied einer kommunalen Exekutive, die den Auftrag hat, dafür zu sorgen, dass ein Schiessplatz so zur Verfügung steht, damit das Schiessobligatorium durchgeführt werden kann. Wir als Gemeindebehörde hatten in all den Jahren, in denen ich dabei bin, regen Briefwechsel mit dem VBS.
Wir haben dem neuen Chef VBS noch keinen Brief geschrieben, aber von all seinen Vorgängern in den letzten 15 Jahren haben wir einen ähnlichen Antwortbrief erhalten: Wir haben uns erkundigt, weil wir aus Umweltschutzgründen diesen Schiessplatz nur noch eine begrenzte Zeit brauchen dürfen. Man muss etwas Neues realisieren, die Vorlagen werden abgelehnt, wenn nicht schon im Gemeindeparlament, dann beim Volk, weil man es aus verschiedenen Gründen nicht mehr einsieht, dass so viele Millionen ausgegeben werden müssen, um die Schiesspflicht sicherzustellen. Wir haben konstant die gleiche Antwort von allen Vorgängern von Herrn Bundesrat Schmid erhalten: Selbstverständlich wird am Obligatorium festgehalten.
Eigentlich möchte ich nicht, dass wir den nächsten Brief schreiben und dann wieder die gleiche Antwort aus der Schublade geholt wird. Ich merke schon am Kopfnicken von Herrn Juan Gut, dass das Gleiche herauskommen wird.
Ich bin kein Sonderfall, auch mein Sitznachbar, der Gemeindepräsident im Berner Oberland ist, stellt es fest: Als Gemeindebehörden müssen wir etwas vollziehen, das es für die Militärpflichterfüllung nicht braucht; das ist anders lösbar. In der Antwort steht auch, es wäre denkbar, diese Schiesspflicht im WK zu erfüllen. Wir brauchen viel Geld, um etwas zu realisieren, von dem immer weniger Leute - gerade jüngere Leute - den Sinn einsehen. Es ist nicht eine Frage pro oder kontra Landesverteidigung, sondern des effizienten Einsatzes der Mittel.
Das ist der zentrale Grund, weshalb ich Sie bitte, diese Motion zu überweisen: Damit man im VBS im Rahmen dieser Gesetzesrevision überlegt, ob die Einwände, die gegen das geltende Recht sind, nicht so stark sind, dass man im Sinne der Sache eine neue und bessere Lösung finden könnte. Ich bin davon überzeugt: Viele kommunale Gemeindebehörden wären Ihnen dankbar, wenn Sie diese Überlegung ernsthaft mitnehmen würden.