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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2011-12-20

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2011-12-20

Wortprotokoll

Mit der Änderung der Motion sind Sie dem Bundesrat ja etwas entgegengekommen; das sei einmal positiv vermerkt. Wir sind aber der Auffassung, dass diese Motion nicht notwendig ist. Der Präsident der Finanzkommission hat eigentlich die Gründe bereits aufgezählt.

Eine Sammelbotschaft ist unseres Erachtens der falsche Weg: Selbstverständlich wollen wir die Aufgabenüberprüfung weiterhin umsetzen; wir sind dabei, das wissen Sie. Ich möchte kurz einen Blick auf diese 25 Massnahmen werfen, einfach um zu sagen, was eine Sammelbotschaft bewirken könnte. Viele der Massnahmen erfordern keine Gesetzesänderungen - es wurde darauf hingewiesen -, sie gehen daher auch nicht ins Parlament. An sich kann der Bundesrat diese Massnahmen selbst umsetzen, beispielsweise die Überprüfung der Ruhestandsregelungen besonderer Personalkategorien - das ist eine dieser Massnahmen -, dann auch die Priorisierung der Ressortforschung, die Optimierung des Aussennetzes usw. Das sind alles Projekte, die auch Teil dieser Aufgabenüberprüfung sind. Dann gibt es verschiedene Massnahmen, die bereits beim Parlament oder die bereits beschlossen sind, beispielsweise die Auslagerung des Metas oder die Neuregelung der Prävention; diese ist bereits bei Ihnen im Parlament.

Dann gibt es grosse Reformvorhaben - auch darauf hat der Präsident der Finanzkommission hingewiesen -, die separat zu unterbreiten sind; das ist ja auch Ihre Auffassung. Es handelt sich beispielsweise um die 12. AHV-Revision, um den Netzbeschluss Nationalstrassen oder auch um die Fabi-Botschaft. Das sind eigene Projekte, die wir nicht in eine Sammelbotschaft aufnehmen können. Sie können nicht die 12. AHV-Revision gleichzeitig mit dem Netzbeschluss in einer Sammelbotschaft diskutieren. Aber ich denke, dass da Übereinstimmung besteht.

Wie sähe denn eine solche Sammelbotschaft aus? Sie würde im Wesentlichen einfach den Stand der Dinge aufzeigen. Das ist das, was wir mit der Rechnung jährlich tun: Wir zeigen Ihnen den Stand der Aufgabenüberprüfung auf und auch das, was weiter geschehen soll.

Zur Aufgabenüberprüfung als solcher: Diese hat ein beschränktes Entlastungspotenzial. Wenn Sie diese Massnahmen jetzt einmal unter finanziellen Gesichtspunkten anschauen, dann sehen Sie, dass die kleineren Massnahmen, die wir in eine Sammelbotschaft hineinnehmen könnten, ein beschränktes Entlastungspotenzial haben. Nur mit kleinen Massnahmen kriegen Sie keine substanziellen Entlastungen hin. Und die meisten grösseren Massnahmen dienen vor allem dazu, Mehrbelastungen zu verhindern. Ich sage es noch einmal: Das ist mit der Fabi-Botschaft der Fall, bei der wir versuchen, die Benutzer stärker in die Finanzierung mit einzubeziehen, also Mehrbelastungen zu verhindern; das betrifft die 12. AHV-Revision, bei der wir versuchen, ein Gleichgewicht zu finden; das betrifft die haushaltneutrale Umsetzung des Netzbeschlusses Nationalstrassen, bei der es auch "nur" darum geht, Mehrbelastungen zu vermeiden. Eigentliche Einsparungen gegenüber der Finanzplanung kann man so also nicht realisieren.

Es ist so, dass wir, wenn Sie diese Motion annähmen, die kurzfristig realisierbaren Massnahmen aus dem Konsolidierungsprogramm reaktivieren würden. Über diese haben wir Anfang dieses Jahres diskutiert. Der Umfang beträgt 200 bis 300 Millionen Franken, wobei Sie schon dazu beigetragen haben, dass ein Teil dieser Massnahmen gar nicht mehr realisierbar ist: So hat das Parlament entgegen dem Willen des Bundesrates entschieden, dass die indirekte Presseförderung nicht abgeschafft, sondern im Gegenteil aufgestockt werden soll, das wurde im Postgesetz so auch verankert; das Parlament hat sich für das Nationalgestüt in Avenches ausgesprochen und das sogar im Landwirtschaftsgesetz verankert; und das Parlament hat sich für eine Aufstockung der familienergänzenden Kinderbetreuung ausgesprochen. Das ist alles durchaus berechtigt, aber eigentlich entgegen den hehren Grundsätzen des Konsolidierungsprogramms. Insofern ist also auch dieser kleine Teil schon wieder entsprechend eingeschränkt worden.

Um jetzt den Haushalt - der Präsident der Finanzkommission hat darauf hingewiesen, wie die Planung aussieht - wirklich und substanziell entlasten zu können, sind Sparbeschlüsse notwendig. Das geht nicht allein über eine Aufgabenüberprüfung. Ein Sparprogramm - ich sage Ihnen das jetzt im Zusammenhang mit einem Projekt, mit einem Planungsbeschluss, den Sie gefasst haben - wird insbesondere dann notwendig sein, wenn wir Ihren Planungsbeschluss zum Armeebericht 2010 umsetzen. Wir rechnen dort in der Finanzierungsrechnung mit Mehrbelastungen von 500 bis 600 Millionen Franken. Diese können Sie nicht mit kleinen Aufgabenüberprüfungen auffangen. Sie können diese mit Mehreinnahmen auffangen, aber das will wahrscheinlich niemand - oder nicht viele wollen es. Also braucht es ein Sparprogramm, um das aufzufangen. Da reichen die Massnahmen aus der Aufgabenüberprüfung nicht, weil sie erstens nicht direkt wirken und zweitens auch das entsprechende Potenzial nicht haben.

Insofern werden wir das, was wir im Rahmen der Aufgabenüberprüfung machen können und wozu Sie uns auch immer Ihr Okay gegeben haben, weiterhin machen. Ich sage es jetzt einmal: Die Motion ändert daran nichts; wir machen das trotzdem. Sie hilft uns aber auch nicht, die eigentlichen Probleme aufzufangen, die wir haben werden, wenn neue Beschlüsse zu Mehrbelastungen führen. Dazu brauchen wir ein eigentliches Sparprogramm und nicht nur eine Aufgabenüberprüfung.