Freitag Pankraz · Ständerat · 2011-12-20
Freitag Pankraz · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion · 2011-12-20
Wortprotokoll
Diese Motion aus der Finanzkommission des Nationalrates stammt vom 8. April 2011. Sie will drei Dinge:
1. Die Aufgabenüberprüfung sei fortzusetzen mit dem Ziel einer Entlastung von mindestens 1 Milliarde Franken pro Jahr.
2. Dazu sei eine separate Botschaft des Bundesrates bis Ende 2011 zu erarbeiten.
3. Sämtliche Überschüsse sollten vorwiegend für den Schuldenabbau verwendet werden.
Der Bundesrat lehnt diese Motion ab. Er erklärt, dass Ziffer 1, die Fortsetzung der Aufgabenüberprüfung, der Absicht des Bundesrates entspreche und dass Ziffer 3 im Grundsatz dem Finanzhaushaltgesetz entspreche. Der Bundesrat könne aber Ziffer 2 klar nicht zustimmen, denn eine Botschaft bis Ende 2011 zu erarbeiten, das sei zeitlich gar nicht möglich. Da kann ich anfügen: Das leuchtet bei einer allfälligen Zustimmung unsererseits heute, am 20. Dezember 2011, durchaus ein. Zudem sei eine Zusammenfassung unterschiedlicher Massnahmen in einer Sammelbotschaft nicht zielführend. Einerseits umfasst ja die Aufgabenüberprüfung bzw. der entsprechende Umsetzungsbericht verschiedene Massnahmen, die keine Gesetzesänderungen erfordern. Das heisst, sie sind schnell umsetzbar. Denkbar in diesem Zusammenhang ist die Reaktivierung von Massnahmen, die wir quasi mit dem Konsolidierungsprogramm 2012/13 in die Schublade gelegt haben bzw. sistiert haben. Andererseits müssten komplexere Reformvorhaben dem Parlament zwingend in eigenen Vorlagen unterbreitet werden. Als Beispiele werden die 12. AHV-Revision, die 6. IV-Revision - darüber haben wir gestern gesprochen - oder die Fabi-Vorlage für den Bahnverkehr genannt.
Der Nationalrat hat die Motion am 30. Mai dieses Jahres mit 121 zu 57 Stimmen deutlich angenommen. Die wesentliche Begründung des Nationalrates war, dass die wirtschaftlichen Unsicherheiten zunähmen - das hat sich in der Zwischenzeit tendenziell sicher noch verstärkt - und dass diese Unsicherheiten zusammen mit den schon beschlossenen Mehrausgaben den zukünftigen Handlungsspielraum einengen würden.
Die Weiterführung und Verstärkung der Aufgabenüberprüfung schafft nötigen finanzpolitischen Spielraum für die Zukunft. Bei den Erwägungen Ihrer Finanzkommission kann man im Grundsätzlichen an die finanzielle Langfristplanung bis 2020 anknüpfen, die wir uns vom Departement haben präsentieren lassen. Das Ergebnis dieser Perspektiven war: Wenn man die bisherigen Aufgaben weiterführt und über den Zeitraum eine positive Wirtschaftsentwicklung hat, ist der Finanzhaushalt weiterhin ausgeglichen, zunehmend mit einem kleinen Spielraum.
Ich möchte hier betonen, dass die Entwicklung der Einnahmen des Bundes praktisch direkt an das Wachstum der Wirtschaft gekoppelt ist. Für gezielte Mehrinvestitionen, zum Beispiel im Bereich Bildung und Forschung oder bei den Verkehrsinfrastrukturen, ist durch strukturelle Reformen und weitere Aufgabenüberprüfungen Spielraum zu schaffen. Das Gleiche gilt für allfällige neue Aufgaben. Der Kommission war aber klar, dass Ziffer 2 des ursprünglichen Textes weder umsetzbar noch zweckmässig ist. Sie hat sich mehrheitlich für eine vollständige Umschreibung, also Abänderung der Motion, entschieden. Eine Minderheit lehnt die Motion ab.
Der neue Motionstext umfasst vier Punkte. Er unterscheidet das Vorgehen bei einfacheren und schnelleren Massnahmen, die jeweils keine eigene Botschaft verlangen, und das Vorgehen bei komplexeren Aufgabengebieten, für die ein Zeitplan vorzulegen ist. Der Zeitraum ist neu bis Ende 2012 begrenzt, und das ist realistisch.
Auch Ziffer 4 der Neufassung enthält zwei Änderungen gegenüber der Fassung des Nationalrates. Der Umfang wird nicht mehr mit "mindestens 1 Milliarde Schweizerfranken" beziffert, sondern mit "substanziell" umschrieben. Und der Einsatz der "Entlastung" wird präzisiert. Sie soll nach der neuen Formulierung für den Schuldenabbau sowie in Einzelfällen für die Finanzierung neuer Aufgaben verwendet werden.
Zur Zielgrösse der Entlastung noch eine Bemerkung: Die in der Fassung des Nationalrates erwähnte Zahl, mindestens 1 Milliarde Franken, scheint etwas willkürlich, jedenfalls ist die Herkunft dieser Zahl unklar. Die Bezeichnung gemäss der Fassung der ständerätlichen Kommission, der Bundeshaushalt sei substanziell zu entlasten, ist flexibler, aber natürlich auch unklarer. Ich gebe darum hier eine persönliche Interpretation dazu ab: Die Ausgaben des Bundes steigen in den nächsten Jahren gegen 70 Milliarden Franken. 1 Prozent davon wären 700 Millionen Franken. Ein Betrag unter 1 Prozent wäre aus meiner Sicht - das ist jetzt eine persönliche Darstellung - nicht mehr substanziell. Einsparungen von 5 Prozent, also etwa 3,5 Milliarden Franken, wären natürlich substanziell, sind aber eigentlich nicht realistisch. "Substanziell" kann also realistischerweise etwa 1 bis 3 Prozent der Ausgaben bedeuten.
Eine Minderheit beantragt, die Motion nicht abzuändern, sondern abzulehnen: Die Aufgabenüberprüfung sei eine laufende Aufgabe des Bundesrates, aktuell sei die Aufgabenüberprüfung nicht nötig und sie verursache zudem unnötigen Aufwand für die Verwaltung.
Namens einer klaren Mehrheit Ihrer Kommission beantrage ich Ihnen, die abgeänderte Motion anzunehmen. Vielleicht noch ein Hinweis: Der Nationalrat kann dann die abgeänderte Motion, falls wir ihr zustimmen, nur noch annehmen oder ablehnen, er kann sie nicht mehr verändern. Die Einwände des Bundesrates gegen die ursprüngliche Motion haben wir eigentlich in unserer Fassung berücksichtigt. Abschliessend denke ich auch, dass es im jetzigen Umfeld eher ein fragliches Signal wäre, wenn wir diese Motion zur Aufgabenüberprüfung als Ganzes ablehnen würden. Darum noch einmal: Ich beantrage Ihnen hier, diese Motion anzunehmen.