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Lombardi Filippo · Ständerat · 2011-12-22

Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP · 2011-12-22

Wortprotokoll

Als Vorbemerkung für ein paar zerstreute Journalisten möchte ich unterstreichen, dass ich nicht der Urheber dieser Initiative bin, sondern der Usanz gemäss als erster Vizepräsident der Berichterstatter des Büros.

Das Büro hat diese Initiative auf Antrag der Verwaltungsdelegation aufgenommen. Sie hat dies in Anwendung des Parlamentsressourcengesetzes getan, das in Artikel 14 Absatz 2 besagt: "Zu Beginn jeder Legislaturperiode des Nationalrates wird mit einer Verordnung der Bundesversammlung auf den Einkommen, Entschädigungen und Beiträgen gemäss diesem Gesetz ein angemessener Teuerungsausgleich ausgerichtet." Die Verwaltungsdelegation hat in Anwendung des Gesetzes das Büro des Ständerates beauftragt, diese Initiative einzureichen. Wir stehen in der zweiten Phase der Behandlung dieser Initiative. Das Büro des Nationalrates hat ebenfalls, und zwar mit 9 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die erforderliche Zustimmung für die Ausarbeitung dieser Vorlage erteilt.

De quoi s'agit-il? Es geht eigentlich um zwei unterschiedliche Sachen; wir haben zwei Verordnungen anzupassen. Die erste regelt die Entschädigungen der Parlamentarier, die zweite regelt die berufliche Vorsorge der Parlamentarier. Zur ersten Verordnung: Wir haben die Entschädigungen und Beiträge angepasst, die während mehreren Jahren nicht an die Teuerung angeglichen wurden. Zur zweiten Verordnung, zur Vorsorgeentschädigung: Hier wird ein Systemwechsel vorgeschlagen. Es soll nicht mehr eine Entschädigung als einheitlichen Betrag geben, sondern sie soll in Abhängigkeit vom tatsächlich erzielten Einkommen aus parlamentarischer Tätigkeit stehen. Damit soll eine den individuellen Verhältnissen besser angepasste Vorsorge ermöglicht werden.

Betrachten wir zuerst den Verordnungsentwurf der Bundesversammlung betreffend Teuerungsausgleich für die Einkommen und Entschädigungen der Ratsmitglieder. Die Zulagen: Sie haben im Bericht auf Seite 4 eine Tabelle. Sie sehen, dass die verschiedenen Entschädigungen je nach Art seit vier, acht bzw. zwölf Jahren nicht mehr angepasst wurden. Die Entschädigung für die Jahreseinkommen, die Jahresentschädigung und die Taggelder, diese drei Entschädigungskategorien wurden seit vier Jahren nicht mehr angepasst. Da beträgt die reelle Teuerung Anfang 2011 gegenüber Anfang 2008 3,6 Prozent. Bei den Entschädigungen für Mahlzeiten, Übernachtungen, Spesen Ausland und bei der Distanzentschädigung wurde seit 2005 keine Anpassung vorgenommen. Da beträgt der Teuerungssatz 6,8 Prozent. Die Beiträge an die Fraktionen sind 2010 reell erhöht worden. Da gäbe es eine Teuerung von 1,7 Prozent. Wir schlagen vor, hier keinen Teuerungsausgleich vorzunehmen und eine Nullrunde zu machen. Die Zulage Ratspräsidium und die Zulage Vizepräsidium sind seit 2001 nicht angepasst worden. Nach zehn Jahren beträgt die Teuerung 10 Prozent. Wir schlagen vor, je nach den daraus resultierenden Werten ab- oder aufzurunden. Sie haben eine Tabelle der neuen Werte, die vorgeschlagen werden, erhalten. Das Total dieser Anpassungen entspricht einer Erhöhung um 1,3 Millionen Franken, das ist eine Erhöhung um 4 Prozent gegenüber den heute etwa 30 Millionen, die für die Parlamentarier ausgegeben werden.

Kommen wir jetzt zu Artikel 7 der Verordnung der Bundesversammlung zum Parlamentsressourcengesetz mit dem Titel "Vorsorgeentschädigung": Das heutige System sieht vor, dass die Entschädigung eigentlich das Doppelte des steuerbefreiten Betrages der dritten Säule ausmacht. Es ist also ein Wert, der absolut berechnet wird, und zwar belief er sich auf 16 Prozent des für das Jahr 2010 festgesetzten Betrags von 82 000 Franken. Es ist also eine Entschädigung, die für alle Parlamentarier gleich ist, unabhängig von der geleisteten Arbeit.

Der Vorteil des heutigen Systems ist natürlich die Einfachheit. Der Nachteil ist aber, dass eine gewisse Ungerechtigkeit geschaffen wird, da alle Ratsmitglieder die gleiche Vorsorgeentschädigung erhalten, unabhängig davon, ob sie wenig Zeit für die Parlamentstätigkeit aufwenden und somit gut nebenher berufstätig sein können oder ob sie viel Zeit investieren und neben dem parlamentarischen Mandat kaum mehr einer selbstständigen oder unselbstständigen Tätigkeit nachgehen können. Zudem sind die Arbeitsbelastung der Nationalratsmitglieder und jene der Ständeratsmitglieder nicht gleich hoch.

Zusammengefasst heisst das: Mit dem heutigen Modell wird den unterschiedlichen beruflichen Situationen nicht [PAGE 1297] Rechnung getragen. Mit dem neuen System, das wir vorschlagen, wird das gemacht.

Eigentlich sieht der Entwurf folgende Änderungen vor:

1. Aufstockung der Mittel für die berufliche Vorsorge entsprechend dem Beitragssatz - Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil -, der in der Bundesverwaltung für das mittlere Kader angewendet wird;

2. Berücksichtigung des tatsächlichen Parlamentseinkommens bei der Festlegung des jährlichen Beitrages an die berufliche Vorsorge.

Hingegen bleiben folgende Aspekte unverändert:

1. Das Ratsmitglied entrichtet weiterhin einen Viertel des gesamten Vorsorgebeitrages selbst.

2. Jedes Ratsmitglied wählt unter Berücksichtigung seiner beruflichen Situation das am besten geeignete Vorsorgemodell - zweite Säule, Säule 3a, Swisscanto - selbst.

3. Der Beitrag an die berufliche Vorsorge hängt nicht vom Alter des Ratsmitglieds und von der Dauer seiner Parlamentszugehörigkeit ab.

Zusammengefasst kann man sagen: Als Beitragssatz werden neu 26 Prozent vorgeschlagen, aber nicht vom gleichen Betrag, der früher galt, sondern vom steuerbaren parlamentarischen Einkommen der einzelnen Ratsmitglieder. Das heisst natürlich, dass am Ende des Jahres ein Ausgleich stattfinden muss, weil man am Anfang des Jahres nicht genau berechnen kann, was das ausmachen wird. Das wird natürlich eine gewisse zusätzliche Arbeit für die Parlamentsdienste bedeuten. Aber wir haben im Büro und in der Verwaltungsdelegation gefunden, dass es angemessen ist, um die Vorteile zu gewinnen, die wir erwähnt haben.

Zusammengefasst heisst dies, dass die Anpassung der Vorsorgeentschädigung zu jährlichen Zusatzkosten von etwa 700 000 Franken führen wird. Das ist gegenüber dem heutigen System von 2,5 Millionen Franken eine Erhöhung von 28 Prozent. Aber wie gesagt, dort wollten wir eine reale Verbesserung der Situation erreichen; bei den Entschädigungen haben wir nur einen Teuerungsausgleich vorgesehen.

Ihr Büro schlägt Ihnen vor, diesen zwei Anpassungen der Verordnungen zuzustimmen.

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